Kärnten: Das ist der Investitions- und Qualifizierungsscheck für Mini-KMU

08. Februar 2018 Drucken
Kärnten: Das ist der Investitions- und Qualifizierungsscheck für Mini-KMU
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Der Kärntner Wirtschaftsförderungs-Fonds bietet Unternehmen bis 9 Mitarbeitern Unterstützung bei ihren Wachstums- und Qualifizierungsinvestitionen. Die Schecks betragen zwischen 1.000 und 2.000 Euro.

Der Kärntner Wirtschaftsförderungs-Fonds bietet Unternehmen bis 9 Mitarbeitern Unterstützung bei ihren Wachstums- und Qualifizierungsinvestitionen. Der Investitionsscheck reicht bis zu einer Höhe von EUR 1.000, der Qualifizierungsscheck geht bis zu EUR 2.000. Einreichungen sind laufend bis 31. Dezember 2020 möglich.

Unterstützt werden Unternehmen mit max. 9 MitarbeiterInnen in Kärnten. Ausgenommen sind Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Ausnahmen von der Ausnahme gibt es bei Qualifizierungsprojekten)

Was wird gefördert

Förderbar sind Projekte, die im Unternehmen zur

  • Festigung des  Wachstumspotenzials,
  • zur Unterstützung der Modernisierung,
  • zur  Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit,
  • zur Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung führen beziehungsweise
  • zur Qualifizierung der Unternehmerinnen und Unternehmer beitragen.

Keine Sanierungsfälle

Der Förderungsantrag ist vor Projektbeginn beim kwf einzubringen.  Dazu sind eine stabile betriebswirtschaftliche Ausgangssituation oder positive Erfolgsaussichten unverzichtbar.

Keine Miniprojekte

Die förderbaren Kosten müssen im Bereich der Investitionen mindestens EUR 5.000,– betragen und sollen zwischen EUR 5.000,– und EUR 20.000,– liegen. Die förderbaren Kosten müssen im Bereich der Qualifizierungsmaßnahmen mindestens EUR 1.000,– betragen. Der Projektdurchführungszeitraum darf ein Jahr nicht überschreiten.

Hochwertige Weiterbildung

Um den Qualifizierungsscheck einlösen zu können, dürfen Qualifizierungsmaßnahmen nur von zertifizierten Bildungsanbietern in Anspruch genommen werden. Coaches und Organisationen aus dem Ausland sind davon ausgeschlossen.

Förderbare Kosten

Unterstützt werden Investitionen, die mindestens zwei Jahre in der Betriebsstätte und im Anlagevermögen des Förderungswerbers verbleiben und einen eindeutigen Projektbezug aufweisen

  • Unterstützt werden immaterielle Investitionen, die aktiviert werden und mindestens 2 Jahre in der Betriebsstätte und im Anlagevermögen des Förderungswerbers verbleiben und einen eindeutigen Projektbezug aufweisen
  • sowie Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen für Unternehmerinnen und Unternehmer, die für die ausgeübte unternehmerische Tätigkeit relevant sind.

Beratung und Zuschüsse

Die Förderung erfolgt durch

  • Beratung und Unterstützung bei der Projektentwicklung
  • Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen

Die Förderung in diesem kwf-Programm kann pro Förderungswerber innerhalb von 12 Monaten ab dem letzten Projektbeginn einmal in Anspruch genommen werden. Für investive Maßnahmen ist die Förderung mit maximal EUR 1.000,– begrenzt. Für Qualifizierungsmaßnahmen beträgt die Förderung bis zu 50% der förderbaren Kosten (maximal Eur 2.000,–).

 

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