Schlechtwetter am Bau: 30 cm Neuschnee legen Baustellen still

06. März 2018 Drucken
Schlechtwetter am Bau: 30 cm Neuschnee legen Baustellen still
©Joujou/pixelio.de

Wenn der Frost ins Land zieht, muss die Arbeit ruhen. Die Schlechtwetterregelung am Bau hat Frost und Hitze per Gesetz genau definiert.

Die Schlechtwetterregelung am Bau definiert, wann das Wetter die Arbeit unzumutbar macht: Hat es um 7  Uhr Morgens 30 cm Neuschnee, ist der ganze Tag als Schlechtwetter zu werten.

Sobald die Windchill -10°C oder kälter ist, ist diese Stunde eine Schlechtwetterstunde. Drei Schlechtwetterstunden am Stück ergeben einen Schlechtwettertag. Wann und wie am Bau die Schlechtwetterregelungen gelten, ist im Bauarbeiter- Schlechtwetter- Entschädigungsgesetz geregelt.  Für Sommer gelten Stunden, in denen +35°C (Schattenmessung) überschritten werden, als Schlechtwetterstunden.

Klare Definition von Kälte

Bei extrem kalter Lufttemperatur wird für die Beurteilung der Belastung des Menschen die Kombination aus Lufttemperatur und Wind herangezogen. Diese Größe wird Windchill (WET = wind chill equivalent temperature) genannt und beschreibt die abkühlende Wirkung des Windes, speziell bei niedrigen Temperaturen.
Liegt Windstille vor, so ist die Windchill gleich der Lufttemperatur. Je höher jedoch die Windgeschwindigkeit ist, umso kälter ist sie zur Lufttemperatur.
Beispiel: Hat es -1°C und es weht ein Wind mit mindestens 18,4 km/h, dann nimmt der Mensch die Temperatur wie -10°C bzw. kälter wahr.

Drei Stunden hintereinander ergeben 60er

Sobald die Windchill -10°C oder kälter ist, ist diese Stunde eine Schlechtwetterstunde. Sobald drei solche Stunden aufeinander folgen, ist für den Rest des Tages Schlechtwetter. Der Bauarbeiter erhält 60 Prozent des Lohnes.

Der Neuschnee macht’s

Die Höhe der Neuschneedecke wird um 7 Uhr gemessen. Fünf cm Neuschnee führen zu einer Stunde Schlechtwetter, mindestens 15 cm zu zwei und ab 30 cm ist der ganze Tag als Schlechtwetter zu werten. Die Höhe der Gesamtschneedecke (Alt- und Neuschnee) wird wie der Neuschnee um 7 Uhr gemessen. Allerdings trägt die Gesamtschneehöhe nie zu einem Schlechtwetterereignis bei, sondern nur die Neuschneehöhe. Grund hierfür ist, dass eine störende Schneedecke geräumt werden kann. Hingegen stellt der Neuschnee eine Behinderung dar und muss, falls erforderlich, für den nächsten Arbeitstag geräumt werden.

So kommt es zu einem Schlechtwettertag

Die BUAK hat in einem Info-Folder den Ablauf eines Schlechtwettertages beschrieben.

  • Der Betrieb entscheidet nach Anhörung des Betriebsrates, ob die Arbeit einzustellen ist.
  • Die ArbeitnehmerInnen sind dazu verpflichtet, eine andere angebotene, zumutbare Arbeit im Betrieb zu verrichten.
  • Die ArbeitnehmerInnen haben maximal drei Stunden auf der Baustelle zu warten, ob eine Wetterbesserung eintritt; geeignete Unterkünfte müssen vorhanden sein.
  • Folgen drei Stunden mit mehr als -10°C aufeinander, so bewirken diese Schlechtwetter für den Rest des Arbeitstages. Bei Hitzes sind es 35 °C. Die Temperatur wird immer im Schatten gemessen.
  • Der/die ArbeitnehmerIn erhält 60 Prozent vom Ist-Lohn durch den Betrieb im Rahmen der Lohnauszahlung.
  • Der Betrieb reicht bei der BUAK innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Abrechnungs­zeitraumes um Rückerstattung für Schlecht­wetterentschädigung ein.

So viele Schlechtwetterstunden dürfen es sein

In der Winterperiode (01.11.-30.04.) stehen 200 Stunden zur Verfügung, für die um Schlechtwetter eingereicht werden kann. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Stunden in der Sommerperiode (01.05.-31.10.) sind 120 Stunden.
Die nicht verbrauchten Schlechtwetterstunden aus der Sommerperiode werden in der darauf folgenden Winterperiode für die Schlechtwetterentschädigung herangezogen. Die nicht verbrauchten Schlechtwetterstunden aus der Winterperiode können nicht in die Sommerperiode übernommen werden.

 

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