Neue Ausschreibung für mehr E-Mobilität in Ballungsräumen

08. März 2018 Drucken
Neue Ausschreibung für mehr E-Mobilität in Ballungsräumen
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Ein Multimodaler Knoten ist ein Bereich, an dem mehrere Verkehrsmittel miteinander verknüpft werden. Die Förderung will E-Mobilität stärker in das Mobilitätsangebot.

Das Verkehrsministerium fördert die Errichtung von multimodalen Mobilitätsknoten mit 1,8 Mio. Euro. Dadurch sollen Angebote der E-Mobilität mit dem öffentlichen Verkehr verknüpft sind. Die Ausschreibung endet am 27. Juni 2018

Zukünftig werde es immer wichtiger werden, den vorhandenen öffentlichen Verkehr so mit dem Individualverkehr zu kombinieren, dass das Umsteigen auf den Umweltverbund für mehr Menschen attraktiv wird, heißt es in einer Aussendung des BMVIT. Die neue Förderaktion im Rahmen des E-Mobilitätspakets unterstützt die Umsetzung von Multimodalen Knoten. Das Bundesministerium stellt für die Errichtung multimodaler Mobilitätsknoten, die Verknüpfung von Angeboten der Elektromobilität (z.B. E-Taxis oder E-Carsharing) mit weiteren Mobilitätsangeboten (z.B. ÖV, Leihräder) und die hierfür erforderlichen Kooperationen mit städtischen Verkehrsbetrieben bis 1,8 Millionen Euro zur Verfügung.

Vom Carsharing bis Leihwagenangeboten

Ein Multimodaler Knoten ist ein Platz oder Bereich im öffentlichen oder halböffentlichen Raum an dem mehrere Verkehrsmittel miteinander verknüpft werden. Den Ausgangspunkt eines Multimodalen Knotens bildet zumeist eine Haltestelle des öffentlichen Verkehrs in deren unmittelbarer Nähe zusätzliche Mobilitätsdienstleistungen errichtet werden. Die Angebote können von der Einbindung des Fuß- und Radverkehrs bis hin zu Carsharing, Taxidienstleistungen (wie auch Anrufsammeltaxis) oder auch Leihwagenangeboten reichen.

Aufbau von Infrastruktur

In Verbindung mit dem Aufbau von erforderlicher Ladeinfrastruktur und der Bereitstellung der emissionsfreien E-Fahrzeuge schafft das Konzept der Multimodalen Knoten attraktive E-Mobilitätsangebote für alle, neben dem Umweltnutzen und den positiven Verkehrseffekten.

Einreichung und Fristen

Die Förderungsanträge sind an die SCHIG mbH zu übermitteln. Einreichschluss ist der 27.06.2018, 12:00 Uhr. Gefördert werden Projekte mit einer Laufzeit von maximal drei Jahren (Projektende bis spätestens Ende 2021).