Das Bestbieterprinzip für die Lebensmittelbeschaffung bei öffentlichen Aufträgen wird keine fixen Vorgaben enthalten, wie stark der Preis und wie stark andere Kriterien wie Tierwohl und Regionalität in die Ausschreibung einfließen müssen.
Das Landwirtschaftsministerium hat präzisiert. Es obliege den Ausschreibern (Schulen, Krankenhäusern etc.), wie hoch sie die einzelnen Kriterien gewichten. Allerdings stehe das Ministerium gerne beratend zur Seite, da eine derartige Ausschreibung durchaus fordernd sein könne. Eine entsprechende Ausschreibungs-Richtlinie werde derzeit erarbeitet.
Preis bleibt vorrangig
Bei den ÖBB, die das Bestbieterprinzip schon seit Jahren einsetzt, wird je nach Auftrag gewichtet, hieß es am Donnerstag. Dass der Preis aber weniger als die Hälfte der Bestbieterkriterien ausmacht, sei äußerst unwahrscheinlich. Bei der Asfinag hängt die Gewichtung von der Arbeitsintensität des Auftrages ab, sprich je höher der maschinelle Anteil an der Auftragserledigung ist, desto wichtiger wird der Preis. (APA)