Kärnten: Neue KMU-Förderung für Wachstumsunternehmen

27. April 2018 Drucken
Kärnten: Neue KMU-Förderung für Wachstumsunternehmen
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Bei den Projekten muss die nachhaltiges Unternehmenswachstum und die Schaffung neuer Arbeitsplätze im Vordergrund . Die Förderquote der EFRE-Förderung beträgt. bis zu 30 Prozent.

Der Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds KWF bietet bis Ende August eine KMU-Förderung im industriell-gewerblichen Bereich, die Investitionsvorhaben für ein nachhaltiges Unternehmenswachstum unterstützt und die Schaffung neuer Arbeitsplätze fördert. Der Beschäftigungseffekt und der Innovationscharakter des Projektes stehen im Vordergrund. 

Mit dem Programm der „EFRE-Offensive für Wachstum und Beschäftigung von produzierenden KMU“ soll durch den Einsatz von EU-Förderungen betriebliche Investitionen  von KMU unterstützt und eine maximale Förderintensität ermöglicht werden.  Die KWF-Ausschreibung endet am 31.08.2018.

Das soll gefördert werden

Im Fokus stehen:

  • Schaffung neuer Arbeitsplätze,
  • Einführung von Produkt- und|oder Prozessinnovationen inklusive der Aufbau neuer Geschäftsfelder,
  • Expansive Projekte im Bereich der Produktion einhergehend mit Kapazitätserweiterungen und Umsatzsteigerungen, sowie
  • Investitionen von neuen Unternehmen bzw. strukturverbessernde Betriebsansiedlungen.

Fortgeschrittene Projektphase

Förderungsanträge sind grundsätzlich nicht mehr abänderbar. Das eingereichte Projektvorhaben muss sich daher in einer fortgeschrittenen Planungsphase befinden. Für die Einreichung des Förderungsantrages sind mehrere Unterlagen notwendig.

  • Bei baulichen Investitionen: eingereichte Unterlagen für die Baugenehmigung in Kopie
  • Bei maschinellen Investitionen: aussagekräftige Angebote zumindest zu den drei größten Investitionen
  • Der Projektdurchführungszeitraum soll zwei Jahre nicht überschreiten.
  • Das förderbare Projekt muss mindestens die Höhe der durchschnittlichen 2-fachen AfA der letzten beiden Geschäftsjahre (einschließlich Leasing- und Mietaufwendungen für Gebäude und Produktionsmittel) vor Projektbeginn (=Antragsstellung) erreichen, jedoch mindestens EUR 500.000,– betragen.

Ausmaß der Förderung

Aufgrund der spezifischen Schwerpunktsetzungen innerhalb der KWF-Ausschreibung und der wesentlich erhöhten Anforderungen für den Förderungswerber beträgt die KWF|EFRE-Förderung in Bezug auf die förderbaren Projektkosten:

  • bei Kleinunternehmen: maximal 30 Prozent
  • bei mittleren Unternehmen: maximal 20 Prozent

Unumkehrbare Phase

Der Förderungsantrag muss unter Verwendung des elektronisch zur Verfügung gestellten Antragsformulars vor Projektbeginn beim KWF und|oder bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) eingebracht werden. Als Projektbeginn gilt der Beginn der Arbeiten für das Vorhaben oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung, die die Investition beziehungsweise Leistungserbringung unumkehrbar macht.

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