Mit der neuen Bauordnung erhält Wien neue Richtlinien für die Wohnbauförderung. Bauträgern soll es einfacher gemacht werden, trotz steigender Errichtungskosten zu Förderungen zu kommen. Künftig ist für eine Wohnbauförderung egal, wie viel Geld investiert wird. Dafür wird die Förderfähigkeit an eine Mietobergrenze gekoppelt.
„Das Ziel ist es, auf die Entwicklung der Grundstücks- und Baukosten zu reagieren“, sagte Noch-Wohnbaustadtrat Michael Ludwig – er wird am 24. Mai als neuer Wiener Bürgermeister angelobt – im Gespräch mit der APA. Denn zuletzt seien Letztere stark angestiegen, nämlich um 10 bis 15 Prozent pro Jahr, berichtete der Ressortchef. Das liege unter anderem an der großen Nachfrage nach Baumaterialien.
Mietzinsobergrenze wird zur Bedingungen für Förderung
Die Obergrenze für Gesamtbaukosten beträgt im geförderten Wohnbau derzeit noch 1.800 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche. Wer seine Immobilien teurer baut, konnte bisher nicht mit einer Förderung rechnen. Das ändert sich nun radikal. „Wir haben uns dafür entschieden, die Obergrenze ganz entfallen zu lassen“, erläuterte Ludwig. Zu beachten ist jedoch ein anderes Limit: Die Mietzinsobergrenze beträgt 4,87 Euro pro Quadratmeter und Monat. Wer mehr verlangt, schaut in Sachen Förderungen durch die Finger.
Kunststofffenster werden künftig gefördert
Bei Sanierungen kann künftig ebenfalls mehr investiert werden, wobei es hier aber weiterhin Obergrenzen geben wird, die sich je nach Umfang und Art der Renovierung unterscheiden. Erlaubt sind bei geförderten Neubauten und Sanierungen künftig zudem auch PVC-Fenster. Die waren aus Umweltschutzgründen bisher nicht unterstützungswürdig, möglich waren lediglich Holz- oder Aluprodukte. Dank neuerer Technologien sei deren Einsatz inzwischen aber unbedenklich, versicherte der Stadtrat.
Unterstützung für barrierefreie Renovierungen
Neu ist auch, dass bei Renovierungen auch Maßnahmen zur Barrierefreiheit – im Neubau ist eine solche ohnehin inzwischen vorgeschrieben – gefördert werden. Und: Auch für neue Mobilitätsformen gibt es ein finanzielles Zuckerl. Stromtankstellen in Garagen werden im Rahmen von Sanierungsprojekten in Zukunft mit 500 Euro pro Station gefördert.
Beschleunigung und Kostenreduktion bei Verfahren
In einer Sitzung der Landesregierung am 15. Mai sollen die neuen Richtlinien mittels zwei Verordnungen in die Wege geleitet werden. Sie werden anschließend sofort in Kraft treten. Wien gibt laut Ludwig pro Jahr rund 300 Mio. Euro Förderungen im Bereich Neubau aus. In Sanierungen fließen durchschnittlich weitere 200 Mio. Euro. Die wesentlichen Neuerungen:
- Vereinfachtes Verfahren für kleinere Bauführungen: Bei Bauvorhaben im Gartensiedlungsgebiet sowie bei Bauvorhaben (Bauklasse I, bebaute Fläche von maximal 150 Quadratmetern) soll es künftig ein vereinfachtes Verfahren geben. Die Bestätigung einer Ziviltechnikerin beziehungsweise eines Ziviltechnikers ist nicht mehr notwendig, da die bautechnische Komplexität bei Bauwerken in dieser Größenordnung gering ist.
- Eine mündliche Bauverhandlung entfällt, wenn die Nachbarinnen und Nachbarn
- innerhalb der gesetzten Frist trotz nachweislicher Information durch die Behörde keine zulässigen Einwendungen erhoben haben.
- der Bauführung auf den Bauplänen oder unter Bezugnahme auf diese ausdrücklich zugestimmt haben.
- Bloße Anzeigepflicht ist künftig auch dann nötig, wenn die Änderung der äußeren Gestaltung eines Gebäudes lediglich unwesentlich ist. Bisher galt dies nur, wenn gar keine Änderung der äußeren Gestaltung erfolgte, ansonsten war eine Bewilligung erforderlich.
- Vereinfachte Planungsverfahren bei unwesentlichen Änderungen: Bei „einfachen“ Geschäftsfällen wie etwa Fluchtlinienanpassungen oder geringfügigen Änderungen der Bebauungsbestimmungen soll in Zukunft die verpflichtende Befassung des Fachbeirates entfallen, die öffentlichen Auflagen können auf vier Wochen verkürzt werden sowie eine nochmalige Vorlage an die Bezirksvertretung kann unterbleiben.