Das Burgenland erneuert sein Förderprogramm für Nahversorger. Lebensmittelhändler und Buschenschanken stehen dabei im Fokus.
Es gibt einen Zuschuss der förderbaren Kosten bis zu 40 Prozent. Die Investitionen müssen jenseits der 10.000 Euro-Grenze liegen. Einreichungen sind jederzeit möglich. Ziel der Förderung ist es, durch die Unterstützung von Nahversorgungsbetrieben einen Beitrag zur Attraktivierung der lokalen Versorgung der Bevölkerung im Burgenland zu leisten und Arbeitsplätze in den Unternehmen zu erhalten.
Wer wird gefördert
Förderwerber können kleinste und kleine burgenländische Unternehmen sein, die in einer der nachfolgenden Branche tätig sind:
- Gemischtwarenhandel (wobei das Angebot in den Verkaufsläden ein nahezu Lebensmittelvollsortiment umfasst)
- Buschenschankbetriebe mit und ohne Befähigungsnachweis
Was wird gefördert
- Bau- und Einrichtungsinvestitionen (z. B. Verkaufsräume, Zubau, Neubau)
- Betriebs- und Geschäftsausstattung (z. B. Verkaufspult, Regale, Anschaffung mobiler Verkaufsläden exkl. Trägerfahrzeug)
- Maschinelle Ausstattung (z. B. Kühlvitrinen, Schneidmaschinen)
- Betriebsnotwendige IT-Hardware und -Software
Nicht gefördert werden u.a. Kosten für den Kauf von Grundstücken und Baulichkeiten, der Erwerb von gebrauchten Wirtschaftsgütern, der Kauf von Fahrzeugen, laufende Betriebsausgaben, Ersatzinvestitionen, Reparatur und Instandhaltungsmaßnahmen. Weiters sind Rechnungen mit einem Nettobetrag von unter 50 Euro nicht förderfähig.
Wie wird gefördert
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses iHv. 40 Prozent der förderbaren Kosten. Die anerkennbaren förderbaren Kosten müssen mindestens 10.000 Euro betragen. Die Obergrenze der anerkennbaren Kosten beträgt 100.000 Euro. Pro Kalenderjahr und Förderungswerber kann ein Antrag gestellt werden.
Ausschlusskriterien
Jedenfalls von einer Förderung ausgeschlossen sind Projekte, mit deren Arbeiten vor Einbringung des Förderantrages bei der Wirtschaft Burgenland GmbH begonnen wurde.
Einreichung
Das Antragsformular ist vor Beginn der Arbeiten bei der WiBuG, 7000 Eisenstadt, Technologiezentrum, einzubringen. Förderungsanträge können laufend eingebracht werden.