Kärnten: Ausschreibung für Wolfsberger Pop up-Stores hat begonnen

08. Juni 2018 Drucken
Kärnten: Ausschreibung für Wolfsberger Pop up-Stores hat begonnen
Sicht auf Wolfsberg © RML Regionalmanagement Lavanttal GmbH

Der Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds KWF und Wolfsberger Kommunalvertreter lancieren ein spannendes Projekt: Sie vergeben Förderungen für zeitlich begrenzte Pop up-Stores, die in Wolfsberger Geschäften umgesetzt werden.

Der Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds KWF und Wolfsberger Kommunalvertreter lancieren ein spannendes Projekt: Sie vergeben Förderungen für zeitlich begrenzte Pop up-Stores, die in Wolfsberger Geschäften umgesetzt werden. Die Ausschreibungen gelten für den Zeitraum von 01.11.2018 bis 31.10.2019 und 01.11.2019 bis 31.10.2020

Mit dieser Ausschreibung soll die Standort- und Regionalentwicklung durch die Prämierung der besten Konzepte für die zeitlich begrenzte Nutzung von Pop-up-Stores stimuliert und gefördert werden. Durch das Programm sollen leer stehende Geschäftsflächen sowie die Gestaltung neuer Kooperationen zwischen Pop-up-Store Nutzern, umliegenden Unternehmen und wirtschaftlich ausgerichteten Bildungseinrichtungen (zum Beispiel HAK Übungsfirmen)belebt werden.

Voraussetzungen

Zentral ist die Einbindung des Pop up-Stors in die Wolfsberger Wirtschafts- und Ausbildungswelt. Der Förderungsantrag muss ein Konzept für die Kooperation mit einer ansässigen wirtschaftlichen Bildungseinrichtung (z.B. HAK|Übungsfirma) und mit den umliegenden Unternehmen beinhalten. Dabei soll die von diesen Partnern erwartete Portfolioleistung dargestellt werden (z.B. umliegend ansässige IT-Unternehmen könnten die Websitewartung übernehmen).

Ansprechpartner

Die örtliche Vertretung (Gemeindevertretungen, StadtMarketinggesellschaften, regionale Stellen der Wirtschaftskammer) ist Ansprechpartner für zwei bis drei Pop-up-Stores in Wolfsberg, die Unterstützung und Betreuung potentieller Pop-up-Store Nutzer sowie für die Koordination der Jurierung.

Preisgeld

Die Art der Förderung erfolgt über die Gewährung von Preisgeldern durch den KWF.  Unterstützt werden die besten Konzepte zur Nutzung von Pop-up-Stores. Mindestens zwei Förderungswerber erhalten pro Jahr die Möglichkeit zur Nutzung eines Pop-up-Stores an einem Standort in Wolfsberg. Das Preisgeld pro Konzept liegt bei maximal 3.000 EUR.

Ausschreibung bis Ende Juli

Die erste Ausschreibung für die Bezirksstadt Wolfsberg für die Belegzeiten von November 2018 bis Oktober 2019 lauft bis 31. Juli 2018 (12:00 Uhr).

 

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