Steuer: So funktioniert der „Familienbonus Plus“

14. Juni 2018 Drucken
Steuer: So funktioniert der „Familienbonus Plus“
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Der Familienbonus wird mit 1.1. 2019 wirksam werden. Er vermindert als Absetzbetrag die Steuerlast direkt – im Gegensatz zu den bisher abzugsfähigen Kinderbetreuungskosten, die nur die Bemessungsgrundlage reduzierten.

Der „Familienbonus Plus“ ist ein steuerlicher Absetzbetrag in der Höhe von 1.500 Euro pro Kind und Jahr. Der Familienbonus reduziert die persönliche Steuerlast um bis zu 1.500 Euro pro Kind und pro Jahr. Hübner&Hübner haben Umsetzungsdetails analysiert.

Der „Familienbonus Plus“ soll mit 1.1.2019 in Kraft treten. Er steht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes zu, sofern Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und das Kind in Österreich lebt. Für volljährige Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, soll der jährliche Anspruch auf einen Familienbonus auf 500 Euro reduziert werden. Er kann entweder im Rahmen der Lohnverrechnung (ab 2019) durch den Arbeitgeber berücksichtigt oder mit der Arbeitnehmerveranlagung im darauf folgenden Jahr beantragt werden z.B. mit der Arbeitnehmerveranlagung 2019 ab 2020.

Höherer AV-Absetzbetrag für Geringverdiener

Der Absetzbetrag kann in einem Haushalt wahlweise von einem (Ehe)Partner in Anspruch genommen werden oder auf beide (Ehe)Partner verteilt werden. Bei getrennt lebenden Elternteilen, die Unterhalt leisten, soll der „Familienbonus Plus“ nach der gegenwärtigen Regelung des Kinderfreibetrages auf beide Eltern aufgeteilt werden. Um auch geringverdienende Alleinverdiener, die keine Steuern bezahlen, adäquat zu berücksichtigen, soll für diese ein höherer Alleinverdienerabsetzbetrag eingeführt werden. Im Gegenzug für den „Familienbonus Plus“ werden der derzeitige Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten entfallen.

Nicht gedeckelt

Der Familienbonus Plus kennt keine Obergrenzen. Begrenzt ist der Familienbonus Plus nur durch die Höhe der eigenen Einkommensteuer und die absolute Höhe des Familienbonus von 1.500 Euro pro Kind und Jahr bis 18 Jahre sowie 500 Euro pro Kind und Jahr über 18 Jahre.  Wer bisher 3.000 Euro Lohnsteuer bezahlt und zwei Kinder hat, wird nach Auskunft des Finanzministeriums zukünftig keine Einkommensteuer mehr bezahlen.

Unmittelbare Reduktion der Steuerlast

Der Familienbonus vermindert als Absetzbetrag – im Gegensatz zu den steuerlich abzugsfähigen Kinderbetreuungskosten – die Steuerlast direkt. Damit reduziert der Familienbonus die Steuerbelastung tatsächlich um 1.500 Euro. Die Kinderbetreuungskosten dagegen reduzieren nur die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer, womit sich die Steuerbelastung in Abhängigkeit von der relevanten Progressionsstufe um bis zu 55 Prozent reduziert.

Beispiel: Eine Familie mit einem neunjährigen Kind, bei dem ein Elternteil 3.500 Euro brutto pro Monat verdient, zahlt 7.095,94 Euro Lohnsteuer pro Jahr, hierbei ist der Alleinverdienerabsetzbetrag schon berücksichtigt. Die Steuerlast reduziert sich mit dem Kinderbonus um 1.500 Euro auf  5.559 Euro pro Jahr, dies ergibt eine Ersparnis von 125 Euro im Monat.