Die Landesförderung für Solarstromspeicher und intelligente Steuerungen in Verbindung mit privaten Photovoltaik-Anlagen geht in die Verlängerung. Förderanträge können bis Ende 2018 gestellt werden. Neu ist, dass die Engpassleistung der Photovoltaikanlage bis zu 15 kWpeak betragen kann.
Die höhere Leistung ist dann zulässig, wenn der gewonnene Solarstrom für eine Wärmepumpenheizung oder ein Elektroauto eingesetzt wird. Damit wird dem Trend in Tiroler Haushalten entsprochen, die Eigenversorgung mit Solarstrom weiter zu steigern.
Nachweise bei PV-Anlagen > 7,5 kWp
Förderansuchen können für Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung bis maximal 7,5 kWpeak gestellt werden. Wenn nachweislich zusätzlich eine Wärmepumpenheizung und/oder ein Elektroauto versorgt werden, kann jetzt auch für leistungsstärkere PV-Anlagen bis maximal 15 kWpeak um Förderung angesucht werden. Als Nachweis gilt beispielsweise die Zulassung für ein Elektroauto oder die Rechnung für eine Wärmepumpenheizung. Eine Förderung des Landes Tirols ab 1.500 Euro bis maximal 3.500 Euro soll den Einbau auch wirtschaftlich attraktiv machen.
Schnellere und einfachere Antragstellung
Anträge können unbürokratisch online eingebracht werden. Die Förderhöhe wird über Fixbeträge pro Kilowattstunde Speicherkapazität berechnet. Die maximale Förderhöhe beträgt 3.500 Euro. Der nicht rückzahlbare Investitionszuschuss wird stufenweise ab einer Mindestspeicherkapazität von 2 kWh bis maximal 6 kWh gewährt. Die Speicherkapazitätist ist unbegrenzt, größere Speicher fallen nicht aus der Förderung .
Förderung Solarstromspeicher auf einen Blick
Was wird genau gefördert?
Aus- und Nachrüstung mit Steuerungssystemen und Batteriespeichern (Lithium-Ionen-Technologie) zur Erhöhung des Eigenversorgungsgrades. Keine Begrenzung der nutzbaren Speicherkapazität, Förderung für mindestens 2 kWh und maximal 6 kWh Speicherkapazität.
Online-Antrag ab 15. Juni
Der Online-Antrag kann erst im Nachhinein, also nach Kauf und Inbetriebnahme der Anlage, eingebracht werden. Konkret können ab dem 15. Juni Anträge online gestellt werden. Die Inbetriebnahme der Anlage muss im Zeitraum vom 1.Juni 2018 bis 31. Dezember 2018 erfolgen.
Technische Voraussetzungen beachten
Um Fördersicherheit zu erhalten, ist es wichtig, die technischen Voraussetzungen der Richtlinie zu beachten. Ob der gewählte Stromspeicher den Vorgaben entspricht, ist über die Hersteller-Liste der Tiroler Landesregierung herauszufinden. Überdies ist darauf zu achten, dass der Stromspeicher durch ein Fachunternehmen installiert und sicher in Betrieb genommen wird.
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Land Tirol: Förderung Solarstromspeichersysteme
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Herstellerliste der förderfähigen Systeme und intelligenten Steuerungen
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Tiroler Landesregierung