Jetzt wird rückwirkend gezahlt: Seit 1. Juli mehr Krankengeld für Selbstständige

05. Juli 2018 Drucken
Jetzt wird rückwirkend gezahlt: Seit 1. Juli mehr Krankengeld für Selbstständige
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Krankengeld für Selbstständige gibt es wie bisher erst ab dem 43. Tag Krankenstand. Ab 1.7.2018 wird aber ab dem 4. Tag rückwirkend ausbezahlt. Bisher wurde das Geld erst ab dem 43. Tag ausbezahlt.

Das Krankengeld für Selbstständige wird seit 1.7.2018 statt wie bisher ab dem 43. Tag der Erkrankung in Zukunft ab dem 4. Tag rückwirkend ausbezahlt. Voraussetzung ist, wie derzeit, eine Krankenstandsdauer von mindestens 43 Tagen.

Die Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit betrug im Jahr 2017 täglich Euro 29,46. Der Betrag wird jährlich valorisiert. Damit werden Versicherte, bei denen die Aufrechterhaltung ihres Betriebes von ihrer persönlichen Arbeitsleistung abhängt und die regelmäßig keinen oder weniger als 25 Dienstnehmer beschäftigen, finanziell besser abgesichert.

 

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