Das Krankengeld für Selbstständige wird seit 1.7.2018 statt wie bisher ab dem 43. Tag der Erkrankung in Zukunft ab dem 4. Tag rückwirkend ausbezahlt. Voraussetzung ist, wie derzeit, eine Krankenstandsdauer von mindestens 43 Tagen.
Die Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit betrug im Jahr 2017 täglich Euro 29,46. Der Betrag wird jährlich valorisiert. Damit werden Versicherte, bei denen die Aufrechterhaltung ihres Betriebes von ihrer persönlichen Arbeitsleistung abhängt und die regelmäßig keinen oder weniger als 25 Dienstnehmer beschäftigen, finanziell besser abgesichert.