Das Land Steiermark und die steirische Arbeiterkammer (AK) haben 1,4 Mio. Euro an Pendlerbeihilfe bereitgestellt. Ansuchen für 2017 werden noch bis Jahresende angenommen.
Rund 1,4 Millionen Euro stehen 2018 den steirischen Pendlerinnen und Pendlern als Beihilfe zur Verfügung stehen. Zwei Drittel dieser Mittel kommen vom Land Steiermark. Den Rest steuert die AK bei, die auch die gesamte Administration abwickelt. Der durchschnittliche Auszahlungsbetrag beläuft sich auf rund 124 Euro im Jahr, die maximale Förderung beträgt 389 Euro. Knapp 800.000 Euro wurden 2017 ausbezahlt.
Ansuchen für 2017 bis Jahresende möglich
Da die Beihilfe rückwirkend ausbezahlt wird, kann noch für 2017 bis zum Jahresende angesucht werden. Formulare für Beihilfen-Ansuchen liegen in der Zentrale der Arbeiterkammer, in den AK-Außenstellen und in den Gemeindeämtern auf. Anspruch auf Pendlerbeihilfe haben all jene Personen, deren Hauptwohnsitz in der Steiermark liegt. Die Strecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz muss mindestens 25 Kilometer betragen, das Gesamtjahresbruttoeinkommen darf 29.715 Euro nicht überschreiten. Dieses Limit wird 2018 auf 31.800 Euro angehoben.