Die Tiroler Landesregierung hat eine neue Tourismusförderungsrichtlinie beschlossen. Nach der neuen Richtlinie soll es nun keine Förderungen für „neue Betten“ mehr geben.
Jetzt sollen Vorhaben, die über Investorenmodelle mit dem Verkauf von Chalets finanziert werden, sowie der Bau neuer Betten künftig von der Tourismusförderung ausgenommen werden. Unter Berücksichtigung des Unions- und Verfassungsrechts werden in diesem Zusammenhang unter anderem die Investorenmodelle bei Beherbergungsbetrieben sowie die Einführung einer Sonderflächenpflicht für Chaletdörfer geprüft. Ausnahmen für eine Förderung von neuen Betten bestehen aber in den vom Landtag einstimmig beschlossenen Sonder- und Regionalförderungsprogrammen.
Authentische Tourismusentwicklung
Die neuen Förderrichtlinien sollen besonders Kleinst- sowie Klein- und Mittelbetriebe unterstützen. Die Richtlinie gilt bis 30. Juni 2021. Anträge müssen spätestens
31. Dezember 2020 beim Amt der Tiroler Landesregierung, Sachgebiet Wirtschaftsförderung,
eingelangt sein. Ein Hauptaugenmerk gilt den Dorfgasthäusern. Voraussetzungen sind ganzjährige (zumindest zehn Monate) Öffnungszeiten und möglichst enge Zusammenarbeit mit regionalen Vereinen.
Fachbeirat gibt Empfehlungen
Zudem soll ein Fachbeirat installiert werden, der eine Empfehlung für Förderanträge ausspricht, die über 500.000 Euro an förderbaren Kosten hinausgehen. Darüber hinaus soll laut Platter auch die Transparenz verbessert werden. Hierfür sollen zusätzlich zur Fördertransparenzdatenbank die Förderungen auch im Wirtschafts- und Arbeitsmarktbericht veröffentlicht werden.
Gründung einer Lebensraum-Holding
Die Tiroler Landesregierung fasste zudem einen Grundsatzbeschluss, nachdem die Tirol Werbung, die Standortagentur Tirol und die Agrarmarketing Tirol gesellschaftsrechtlich in eine Holding integriert werden sollen. Die neue Muttergesellschaft wird zu 100 Prozent das Landesunternehmen „Lebensraum Tirol 4.0. GmbH“, welches eine klare Mehrheit an allen drei Institutionen halten wird.
Abgabe für Freizeitwohnsitze geplant
Unterdessen ist die Einführung einer Besteuerung von Freizeitwohnsitzen geplan . Diese soll voraussichtlich im ersten Halbjahr 2019 in die Tat umgesetzt werden. Die Einnahmen daraus sollen ausschließlich den Gemeinden zufließen. Die Höhe der Abgabe soll nach der Wohnfläche des Freizeitwohnsitzes berechnet werden. Wie hoch diese Besteuerung sein wird, wurde noch nicht verlautbart.
Mobilisierung von Baugrund
Neben der Freizeitwohnsitzabgabe beinhaltet der von der Landesregierung gefasste Grundsatzbeschluss für die Weiterentwicklung der Raumordnung unter anderem auch Maßnahmen zur Mobilisierung von Baugrund, wie eine verpflichtende Vorschreibung der Erschließungsbeiträge und die Einführung von befristeten Baulandneuwidmungen. (APA/red)