Betriebliche Vorsorge: Wie Sie Ihre Mitarbeiter mit wenig Aufwand halten können

08. August 2018 Drucken
Betriebliche Vorsorge: Wie Sie Ihre Mitarbeiter mit wenig Aufwand halten können
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Fähige Mitarbeiter sichern die Zukunft jedes Unternehmens. Viele Branchen kämpfen derzeit mit dem Mangel an Jobinteressenten.  Eine funktionierende betriebliche Mitarbeitervorsorge bindet Mitarbeiter meist besser als Gehaltserhöhungen. 

Fähige Mitarbeiter sichern die Zukunft jedes Unternehmens. Viele Branchen kämpfen derzeit mit dem Mangel an Jobinteressenten. Eine funktionierende betriebliche Mitarbeitervorsorge bindet Mitarbeiter meist besser als Gehaltserhöhungen. 

Das Gehalt ist ein wesentlicher Grund für MitarbeiterInnen, zu einem Unternehmen zu kommen. Aber Geld ist nur selten ein Mittel, um diese Mitarbeiter zu halten.  Finanziell bessere Angebote von Dritten sind schnell gelegt.  Und Gehaltserhöhungen erfreuen zwar jeden Betroffenen, jedoch ist die Wirkung oft enttäuschend. Der Gewöhnungseffekt tritt sehr rasch ein. Fakt ist: Eine dauerhafte Anerkennung wird mit einer Gehaltserhöhung meist nicht erreicht.

KMU messen Betrieblicher Vorsorge nur geringen Stellenwert bei

Eine sinnvolle Alternative bietet sich mit Betrieblicher Vorsorge an. Sie ist ein beliebtes Instrument moderner Personalpolitik, leider aber vor allem bei Klein- und Mittelunternehmen (KMUs) oft zu wenig bekannt. Dabei könnten KMU von Steuervorteilen profitieren und sich gleichzeitig als attraktiver Arbeitgeber mit sozialer Verantwortung einen Wettbewerbsvorteil am Arbeitsmarkt sichern. Betriebliche Vorsorge  ist zwar eine verbindliche Maßnahme im Unternehmen, muss aber nicht unbedingt viel kosten, wie die  Steiermärkische Sparkasse in ihrem Firmenkundden-Newsletter informiert. Es kann mit relativ kleinen Beiträgen viel erreicht werden.

1. Betriebliche Zukunfts-Sicherung

Jeder Arbeitgeber kann pro Arbeitnehmer und Jahr 300 Euro steuerbegünstigt für die Zukunftssicherung seiner Mitarbeiter aufwenden. Dieser Aufwand wirkt als Betriebsausgabe steuermindernd. Dafür bietet sich der Abschluss einer Lebens-, Renten-, Kranken-, Pflege- oder Unfallversicherung an. Wenn der Arbeitgeber monatlich 25 Euro (300 Euro jährlich) pro Arbeitnehmer zusätzlich zur Gehaltszahlung als Versicherungsprämie aufwendet, so entfallen für den Vorsorgebeitrag beim Arbeitgeber die Lohnnebenkosten und die Sozialversicherungsabgaben. Beim Dienstnehmer fallen keine Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabzüge an.

25 Euro pro Monat brutto für netto

Ohne finanziellen Mehraufwand für den Arbeitgeber kann die Betriebliche Zukunfts-Sicherung auch als „Bezugsverwendungsmodell“ umgesetzt werden. Das bedeutet, dass monatlich 25 Euro vom bestehenden Gehaltsanspruch des Dienstnehmers brutto für netto für die gewählte Zukunftsvorsorge verwendet werden. Bei dieser Variante gibt es zwar ebenfalls den Lohnsteuervorteil, allerdings werden die SV-Abgaben unverändert weiterbezahlt. Dadurch bleiben sämtliche Ansprüche auf SV-Leistungen wie Pensionsbemessung, Arbeitslosengeld etc. zur Gänze erhalten.

Rahmenvertrag mit Versicherungsgesellschaft

Damit der Dienstnehmer diesen Lohnsteuervorteil nutzen kann, muss der Arbeitgeber einen entsprechenden Rahmenvertrag mit einer Versicherungsgesellschaft abschließen. Die Betriebliche Zukunfts-Sicherung kann vom Arbeitgeber allen Mitarbeitern angeboten werden oder aufgrund einer sachlichen, betriebsbezogenen Differenzierung auf bestimmte Mitarbeitergruppen eingeschränkt werden. Durch den Lohnsteuervorteil kann jeder Mitarbeiter, der Zugang zur Betrieblichen Zukunfts-Sicherung hat, deutlich höhere Versicherungsleistungen erzielen, als dies beim gleichen persönlichen Aufwand aus versteuertem Einkommen möglich wäre.

Versicherungsansprüche werden mitgenommen

Übrigens: Auch bei vorzeitigem Firmenaustritt bleiben dem Dienstnehmer die Ansprüche auf den Versicherungsvertrag erhalten!

2. Betriebliche Kollektivversicherung

Jeder Arbeitgeber kann bis zu zehn Prozent der Lohn- und Gehaltssumme als Prämie für eine Betriebspension seiner Dienstnehmer einzahlen und diese Ausgabe gewinnmindernd verbuchen. Dabei kann das Unternehmen den finanziellen Aufwand an das wirtschaftliche Wohlergehen des Betriebes anpassen: z.B. niedriger Grundbeitrag von zwei Prozent der jährlichen Lohn- und Gehaltssumme und höhere Prämie bei Erreichen bestimmter Bilanzkennzahlen. Falls das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, so ist gemäß Betriebspensionsgesetz auch ein Aussetzen der Prämienzahlung möglich.  Der Dienstnehmer selbst kann seine künftigen Pensionszahlungen erhöhen: durch freiwillige Eigenbeiträge von bis zu 1.000 Euro pro Jahr mit staatlicher Förderung gem. § 108a EStG.

Die Steuerfrage

Der besondere Vorteil für Dienstnehmer: Der Anspruch auf die Versicherungsleistungen der Betrieblichen Kollektivversicherung geht dem Dienstnehmer auch bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen nicht verloren.  Die späteren Rentenleistungen sind unterschiedlich zu versteuern:

  • Renten, die aus Arbeitgeberbeiträgen resultieren, sind zur Gänze steuerpflichtig (gemeinsam mit sonstigem Einkommen wie z.B. staatliche Pension).
  • Renten aus  selbstbezahlten Dienstnehmerbeiträgen gem. § 108a EStG sind zur Gänze steuerfrei.

Eine Kapitalabfindung kann der Dienstnehmer bei Firmenaustritt verlangen, sofern das Guthaben maximal 12.300 Euro (Stand 2018) beträgt. Diese Abfindung ist aufgrund derzeitiger Gesetzeslage weitgehend steuerfrei.

3. Pensionszusage (Direkte Leistungszusage)

Diese Form der Betrieblichen Vorsorge wird üblicherweise an Gesellschafter-Geschäftsführer und leitende Angestellte in bilanzierenden Unternehmen erteilt. Die Pensionszusage wird schriftlich zwischen Unternehmen und begünstigtem Geschäftsführer oder Mitarbeiter festgelegt und regelt den Anspruch der späteren Pensionsleistung. Neben einer Alterspension kann auch eine Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung vereinbart werden.

Zwei Formen der Vereinbarung

Pensionszusagen können in zwei unterschiedlichen Varianten ausgestaltet werden:

  • Leistungsorientierte Zusage: Hier wird die exakte Höhe der späteren Firmenpension vereinbart.
  • Beitragsorientierte Zusage : Es wird ein bestimmter Beitrag festgelegt, der vom Unternehmen in eine Pensionsrückdeckungsversicherung einbezahlt wird. Die Höhe der Rente ergibt sich aus der Rückdeckungsversicherung.

Wann gibt es Geld?

Anspruch auf Rentenzahlung besteht bei Firmenaustritt

  • mit Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters (Alterspension) und
  • sofern vereinbart – bei Berufsunfähigkeit mit gültigem Pensionsbescheid (BU-Pension) bzw.
  • Tod (Witwen-/Witwerpension)

Während der Anwartschaftsphase werden im Unternehmen gewinnmindernde Pensionsrückstellungen gebildet. Die Prämien für die Pensionsrückdeckungsversicherung gelten als Betriebsausgabe; im Gegenzug ist der Wert der Rückdeckungsversicherung in der Bilanz zu aktivieren.
Für den Begünstigten einer Pensionszusage ist der Ansparvorgang ohne steuerliche Auswirkung. Erst die tatsächlichen Rentenzahlungen unterliegen der Steuerpflicht – häufig zu einem niedrigeren Steuersatz als im aktiven Berufsleben.

Vorteile für alle

Bei richtiger Umsetzung ergibt sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine  Win-Win-Situation. Mit einem Betrieblichen Vorsorge-Modell qualifiziert sich ein Unternehmen als attraktiver Arbeitgeber, bei dem Mitarbeiterbindung, Nachhaltigkeit der Zukunftsvorsorge und Planbarkeit der Ausgaben einen bedeutenden Stellenwert  haben. Ein später Berufseinstieg aufgrund von langen Ausbildungszeiten oder die Anhebung des Pensionsalters wird bei vielen Österreichern das Verlangen nach individuellen Lösungen für die Altersversorgung erhöhen. Betriebliche Vorsorgemodelle werden daher in Zukunft an Bedeutung gewinnen, um Einkommenseinbußen im Ruhestand gegenzusteuern.