Das Land Vorarlberg fördert Beherbergungsbetriebe, die ihre Qualität durch Investitionen verbessern wollen. Meist werden Bundesförderungen der ÖHT aufgestockt. Die Zuschüsse an Hotellerie und Pensionen werden im Regelfall auf einmal ausbezahlt und betragen zehn Prozent der förderbaren Investitionskosten.
Ziel des Programmes ist es, den Strukturwandel der Vorarlberger Tourismus- und Freizeitwirtschaft zu unterstützen und zu beschleunigen. Unter den Beherbergungsbetrieben sind jene förderbar, die als kleine und mittlere Unternehmen gelten, der Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Vorarlberg angehören und deren Betriebsstätte sich in Vorarlberg befindet.
Das wird gefördert
In der Hotellerie werden Kosten für Investitionen gefördert, die zumindest zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
- Steigerung der Leistungsfähigkeit des Unternehmens
- Anpassung an Markterfordernisse
- Qualitätsverbesserung im Rahmen von Um- und Zubauten, z.B. Schaffung bzw. Modernisierung von Gästezimmern, Gasträumen samt Eingangsbereich, sanitären Einrichtungen, Einrichtungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Investitionen in die betriebliche Infrastruktur zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität des Gastes, sowie Investitionen, die der zielgruppengerechten Vermarktung dienen
- Erweiterung des Angebotes von Tagungs-, Kongress- und Veranstaltungseinrichtungen (z.B. Konferenz- und Seminarräume mit entsprechender technischer Ausstattung)
- Kapazitätsanpassung im Zusammenhang mit einer Optimierung der Betriebsgröße
- Behindertengerechte Maßnahmen
- Kinderfreundliche Maßnahmen (z.B. Anlage von Kinderspielplätzen und sonstigen Einrichtungen für Kinder von Gästen)
- Investitionen zur erheblichen Reduktion des Energieeinsatzes
- Investitionen zur Erhöhung der Sicherheit des Gastes (z.B. Brandschutzmaßnahmen)
Nicht gefördert werden:
- der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
- der Ankauf von Fahrzeugen aller Art
- der Ankauf von gebrauchten Investitionsgütern
- Anschaffung von Betriebsmitteln
So wird gefördert
Art und Ausmaß der Förderung werden in den „Richtlinien zur Qualitätsverbesserung“ definiert.
- Zuschüsse werden unabhängig von der Art der gewählten Finanzierung (z.B. Kredit, Leasing oder Eigenmittel) gewährt. Die Zuschüsse werden im Regelfall auf einmal ausbezahlt und betragen zehn Prozent der förderbaren Investitionskosten.
- Die Untergrenze der förderbaren Investitionskosten beträgt 25.000 Euro, die Obergrenze 250.000 Euro. Der maximale Zuschuss beläuft sich daher auf 25.000 Euro.
- Wenn Förderungen des Bundes in Anspruch genommen werden, erfolgt vom Land Vorarlberg eine Aufstockung in Höhe der Bundesförderung, maximal jedoch bis zu einem Beitrag von 25.000 Euro. Voraussetzung dafür ist, dass das von der ÖHT anerkannte förderungswürdige Investitionsvolumen den Betrag von maximal 700.000 Euro nicht übersteigt.
Mehr Geld in Fördergebieten
Liegt der Investitionsstandort in einem Regionalfördergebiet gemäß EU-Beihilfenrecht, wird zusätzlich zu den Förderungen ein Zuschuss in Höhe von fünf Prozent des geförderten Investitionsvolumens, max. jedoch zusätzlich 12.500 Euro, gewährt.
Die Fördergebiete sind:
- Blons,
- Brand,
- Bürserberg,
- Dalaas,
- Fontanella,
- Innerbraz,
- Klösterle,
- Raggal,
- St.Gerold,
- Silbertal,
- Sonntag,
- Thüringerberg,
- Mittelberg,
- Schröcken,
- Warth
Gültigkeit
Die Förderlaufzeit endet am 31.12.2020.