Die Reform der Sozialversicherungen bringt eine neue Zuordnung der Selbstständigen im Bereich der Unfallversicherung.
Ein bisher kaum beachtetes Detail der geplanten Sozialversicherungsreform: Künftig sollen Selbständige in der neuen Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) nicht nur kranken- und pensions-, sondern auch unfallversichert sein sollen. Sie werden mit den Bauern zusammengefasst, deren Versicherung schon bisher für alle drei Sparten zuständig war. Mit dieser Maßnahme büßt die AUVA rund ein Zehntel ihrer rund fünf Millionen Versicherten ein.
Deutlicher Abgang an Beiträgen
Der Aderlass für die Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) ist deutlich: Konkret sind es (Stand 2017) 62,27 Mio. Euro, die sie verlieren dürfte, weil sie künftig nicht mehr für die Unfallversicherung der rund 537.000 Selbstständigen zuständig sein soll.
Übersehen
Ein Geheimnis war dieser Plan nicht, stand er doch schon im Ministerratsvortrag, den die Regierung im Mai beschlossen hatte. Die SVS solle „für alle selbstständig Erwerbstätigen die Sparten Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung“ umfassen, hieß es dort. Damals fiel das aber kaum auf, weil noch unsicher war, ob die AUVA überhaupt weiterbestehen würde.
SVS wird ein 3 Spartenträger
Nun ist die Maßnahme in jenem Papier wieder aufgetaucht, das die Regierung vergangene Woche als Zwischenergebnis der Verhandlungen verteilt hat. Bezüglich der Selbstständigen-Versicherung heißt es dort trocken: „Übergang der Unfallversicherten von AUVA -> SVS“. Letztere solle ein „3 Sparten Träger“ werden.
Für Versicherte soll sich nichts ändern
Merkbare Auswirkungen auf die betroffenen Selbstständigen soll all das nicht haben, am Versicherungsschutz ändere sich nichts, wurde der APA versichert. Offen ist allerdings noch, wie und wann der administrative Übergang zur erst zu gründenden SVS bewerkstelligt wird.
Auswirkungen für AUVA noch offen
Offen ist auch noch, ob all das ein Gewinn- oder Verlustgeschäft für die AUVA wird. Zwar verliert sie Beitragseinnahmen, muss dann wohl aber auch weniger für Unfallheilbehandlungen und Renten zahlen. Außerdem soll sie laut Sparplan von einigen Leistungen im KMU-Bereich entlastet werden, etwa Zuschüssen zur Entgeltfortzahlung (derzeit mit 87 Mio. Euro beziffert) und der Präventionsberatung (27 Mio. Euro). (APA)