Der Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds KWF unterstützt Investitionsvorhaben von KMU aus dem industriell-gewerblichen Bereich, die in Kärnten neue Arbeitsplätze schaffen. Einreichungen sind bis 31. Dezember 2018 möglich.
Speziell für kleine und mittlere Unternehmen aus Kärnten soll ein Anreiz geschaffen werden, zukünftig geplante Investitionsvorhaben auszuweiten und frühzeitig zu initiieren, um damit das derzeitige Wirtschaftswachstum auszunützen. Mit dieser KWF-Ausschreibung soll durch den Einsatz von EFRE -Mitteln (EU-Förderungen) betriebliche Investitionen in Wachstumsphasen von KMU unterstützt und eine maximale Förderintensität ermöglicht werden.
Wesentliche Projektkriterien
Der KWF stellt auf Kriterien wie Innovation, Wachstum und regionale Relevanz. Die Größen werden an etlichen Parametern festgemacht:
- Produkt-, Dienstleistungs- und Prozessinnovation
- Erhöhung Qualität und ganzheitliches Angebot
- Beschäftigungseffekt – Schaffung neuer Arbeitsplätze
- Kapazitätserweiterung, Umsatzsteigerung
- Rentabilität des Projektes
- Nachhaltigkeit, Umweltrelevanz, Chancengleichheit
Förderantrag
Für den Antrag verlangt der KWF bestimmte Unterlagen und ein Mindestvolumen des Vorhabens.
- Bei baulichen Investitionen: eingereichte Unterlagen für die Baugenehmigung in Kopie
- Bei maschinellen Investitionen: aussagekräftige Angebote zumindest zu den drei größten Investitionen
- Der Projektdurchführungszeitraum soll zwei Jahre nicht überschreiten.
- Das förderbare Projekt muss mindestens die Höhe der durchschnittlichen zweifachen AfA der letzten beiden Geschäftsjahre (einschließlich Leasing- und Mietaufwendungen für Gebäude und Produktionsmittel) vor Projektbeginn (=Antragsstellung) erreichen, jedoch mindestens EUR 500.000,– betragen.
- Einreichung sind bis zum 31. Dezember 2018 möglich