Verspätung: So können Flugrechtsportale enttäuschten Gästen helfen

01. Oktober 2018 Drucken
Verspätung: So können Flugrechtsportale enttäuschten Gästen helfen
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Passagiere, deren Flüge verspätet abheben, dürfen ihre Erstattungsansprüche an Flugrechtsportale abtreten. Das entschied ein Amtsgerichts in Nürnberg.

Passagiere, deren Flüge verspätet abheben, dürfen ihre Erstattungsansprüche an Flugrechtsportale abtreten. Das geht aus einem rechtskräftigen Urteil des deutschen Amtsgerichts Nürnberg hervor.

Gegenteilige Bestimmungen in den Ryanair-Geschäftsbedingungen wurden für rechtswidrig erklärt hat. Die Iren haben laut Mitteilung der bayerischen Justiz ihre Berufung zurückgenommen, nachdem das Landgericht Nürnberg seine Zustimmung zum Urteil der ersten Instanz hatte erkennen lassen.

Ansprüche werden abgekauft

Erstritten hat das Urteil der Hamburger Fluggast-Sofortentschädiger EUflight.de, der regelmäßig mögliche Entschädigungsansprüche von Passagieren ankauft und dann auf eigene Rechnung durchsetzt. Andere Portale vertreten gegen eine pauschale Provision die Passagiere gegenüber den Fluggesellschaften.

Vorwurf der Preistreiberei

Ryanair will diese Unternehmen möglichst von Entschädigungen ausschließen und hält ihnen vor, von Kunden überhöhte Preise für ihre Dienstleistungen zu verlangen. Zunächst hatte Ryanair in den AGB eine Abtretung von Ansprüchen etwa nach Verspätungen komplett untersagt. Nachdem diese Klausel vor deutschen Gerichten nicht standgehalten hatte, sollten Übertragungen laut geänderten AGB nur an andere natürliche Personen möglich sein, die ebenfalls den verspäteten Flug genutzt hatten.

Gäste sollen in Entscheidung frei bleiben

Auch diese Regelung benachteiligt nach Auffassung der Nürnberger Richter die Fluggäste einseitig. Sie müssten in ihrer Entscheidung frei bleiben, ein in solchen Angelegenheiten erfahrenes Unternehmen kostenpflichtig zu beauftragen. Ryanair entstehe dadurch kein zusätzlicher Aufwand.

„Dreistes Verhalten“

EUflight-Geschäftsführer Lars Watermann hielt Ryanair „dreistes und kundenunfreundliches Verhalten“ vor. Die Iren ließen es häufig auf Klagen ankommen. EUflight habe aber von bisher mehr als 800 Verfahren gegen die Airline erst 4 verloren. Ryanair, in Österreich mehrheitlich an Laudamotion beteiligt, hat sich bisher nicht zu dem endgültigen Urteil in Deutschland geäußert. (APA)