Neues Baugesetz im Burgenland: Griller und Steingärten künftig genehmigungsfrei

10. Oktober 2018 Drucken
Neues Baugesetz im Burgenland: Griller und Steingärten künftig genehmigungsfrei
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Ein neues burgenländisches Baugesetz bringt an dem Frühjahr zahlreiche Erleichterungen für burgenländische Hausbauer. Zierbrunnen, Gartenteiche oder Grillkamine sind nicht mehr genehmigungspflichtig.

Ab Frühjahr 2019 soll ein neues burgenländisches Baugesetz Erleichterungen für burgenländische Hausbauer bringen. Die Errichtung von Zierbrunnen, Gartenteichen oder Grillkaminen ist künftig nicht mehr genehmigungspflichtig.

Das überarbeitete burgenländischen Baugesetz soll wesentliche Vereinfachungen bringen, wie es in einer Presseaussendung der Landesregierung in Eisenstadt heißt. Das neue burgenländische Baugesetz soll im Frühjahr 2019 in Kraft treten.

Keine Genehmigungspflicht mehr für Grillkamin

So seien der Geltungsbereich des Gesetzes klar geregelt, der Katalog an Ausnahmen vergrößert worden. Kleine Bauvorhaben, wie die Errichtung von Zierbrunnen, Gartenteichen, Steingärten, Hochbeeten oder Grillkaminen, sollen künftig nicht mehr genehmigungspflichtig sein – und damit auch Bauverfahren und –verhandlungen entfallen.

Geringfügige Bauten nicht mehr bewilligungspflichtig

Swimmingpools bis 50 Quadratmeter, Sockel und Einfriedungen, Gartenhütten gelten ab sofort als geringfügige Bauvorhaben, für die keine detaillierten Einreichunterlagen für die Meldung mehr notwendig sind – Skizzen reichen für die Beurteilung aus. Freistehende Bauten wie Carports oder Mauern bis zwei Meter Höhe an der Grundstücksgrenze können mit Einverständnis des Nachbarn gebaut werden.

Mehr erneuerbare Energie

Auch Photovoltaikanlagen bis 10 KW Leistung, bisher 5 KW, werden künftig genehmigungsfrei sein.