BWB erstellt Fairnesskatalog gegen unlautere Geschäftspraktiken im Handel

23. Oktober 2018 Drucken
BWB erstellt Fairnesskatalog gegen unlautere Geschäftspraktiken im Handel
Theodor Thanner, Bundeswettbewerbsbehörde © APA

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) will stärker gegen unfaire Geschäftspraktiken zwischen großen und kleinen Betrieben vorgehen. Ein Fairnesskatalog nennt die unlauteren Geschäftspraktiken.

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) will stärker gegen unfaire Geschäftspraktiken zwischen großen und kleinen Betrieben vorgehen.

„Die Benachteiligung von marktschwachen Vertragspartnern kann zu Wettbewerbsverzerrungen führen“, sagte BWB-Chef Theodor Thanner bei der Präsentation eines „Fairnesskatalogs für Unternehmen“.

Richtlinie bis Ende des Jahres ausverhandelt

Auf EU-Ebene wird derzeit eine Richtlinie zu unlauteren Handelspraktiken (UTP) verhandelt. Für Aufsehen haben zuletzt zwei angenommene Änderungsanträge im Landwirtschaftsausschuss des EU-Parlaments gesorgt. Die Anträge gegen höhere Standards bei Händler-Eigenmarken und dem Zusammenschlussverbot von Einzel- und Großhandel zu Einkaufsgemeinschaften werden auf EU-Ratsebene aber nicht unterstützt. Die Richtlinie werde wohl bis Ende des österreichischen EU-Ratsvorsitzes ausverhandelt werden, kündigte Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) an. Unlautere Geschäftspraktiken seien „ein sehr großes Problem, auch für die Landwirtschaft“.

Lebensmittelhandel in Gespräche eingebunden

In Österreich haben die drei großen Lebensmittelhändler Rewe (Billa, Merkur, Penny, Adeg), Spar und Hofer einen Marktanteil von 84 Prozent. „Der Lebensmittelhandel war in der Erstellung des Fairnesskataloges ebenso eingebunden und konnte gemeinsam mit uns und der Bundeswettbewerbsbehörde einen beachtlichen Katalog zustande bringen“, zeigte sich Köstinger zufrieden. Die Zusammenarbeit habe gezeigt, „dass sehr viel möglich ist, wenn man an einem Strang zieht“.

Whistleblower-Website brachte 24 Meldungen

Bei der seit Februar 2018 eingerichteten Whistleblower-Website der BWB hat es bisher 24 Meldungen gegeben. Die Wettbewerbshüter garantieren den Whistleblowern komplette Anonymität. Um einen Vorfall zu melden, müssen aber Unterlagen geliefert werden, um den Vorwurf zu erhärten. Oft würden kleine Unternehmen aus Angst keine Beschwerde bei der Wettbewerbsbehörde einreichen, sagte Thanner. Manche Sachverhalte seien auch vom Kartellrecht umfasst bzw. liegen im „Graubereich“.

Ein Katalog der Unfairness

Der 34-seitige „Fairnesskatalog“ der Wettbewerbshüter soll den heimischen Unternehmen als unverbindlicher Leitfaden dienen. Die Wettbewerbshüter haben eine Vielzahl von Geschäftspraktiken aufgelistet, die fairem unternehmerischen Handeln widersprechen.

Aufforderung zur Geschäftsverweigerung

Zu den Behinderungspraktiken zählen unter anderem die Aufforderung zur Geschäftsverweigerung, Absatzbehinderung, „Preisschleudern“ und vertragliche Handlungsbeschränkungen. Als Ausbeutungspraktiken bewerten die Wettbewerbshüter die sachlich nicht gerechtfertigte Risikoübertragung, Ausnützung einer Monopolstellung, Forderung von unangemessenen niedrigen Einkaufspreisen und benachteiligende Vertragsbedingungen. Auch die nachträglich vorgenommene nachteilige Vertragsänderung zu Lasten des Vertragspartners widerspreche unternehmerischem Wohlverhalten, schreiben die Wettbewerbshüter in ihrem Leitfaden.

Handelsverband ist auch froh

Der Handelsverband und die Landwirtschaftskammer begrüßten den „Fairnesskatalog“. Es gebe wirtschaftliches Ungleichgewicht je nach Branche zu Gunsten oder zu Lasten der Lieferantenseite oder der Abnehmerseite, sagte Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes, in einer Aussendung. „Der Fairnesskatalog stelle eine entscheidende und für Europa vorbildhafte Orientierungshilfe dar“, so der Präsident der Landwirtschaftskammer (LK) Österreich Josef Moosbrugger. (APA)

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