DSGVO: Erste Strafen für Firmen bis Jahresende

08. November 2018 Drucken
DSGVO: Erste Strafen für Firmen bis Jahresende
Giovanni ButtarelliI, European Data Protection Supervisor @ edps.europa.eu

Die Schonfrist scheint beendet: Unternehmen müssen laut dem EU-Datenschutzbeauftragten Giovanni Buttarelli bis Jahresende mit den ersten Sanktionen bei Verstößen gegen die DSGVO rechnen.

Unternehmen müssen laut dem EU-Datenschutzbeauftragten Giovanni Buttarelli bis Jahresende mit den ersten Sanktionen bei Verstößen gegen die DSGVO rechnen.

Rund ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der neuen Vorgaben würden in vielen Ländern Strafen, Rügen, Ultimaten und vorübergehende Firmenverbote ausgesprochen, kündigte Buttarelli gegenüber Reuters an.

Löschung der Daten muss möglich sein

Die seit 25. Mai geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet Unternehmen dazu, sorgsamer mit den Informationen ihrer Kunden umzugehen, sie umfassender zu informieren und Einwilligungen einzuholen. Zudem müssen Kunden in der Lage sein, die Löschung ihrer Daten in Auftrag zu geben oder ihre Daten zu einem anderen Anbieter zu übertragen. Unternehmen drohen bei Verstößen hohe Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes.

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Seit Ende Mai werden die zuständigen nationalen Datenschutzbehörden laut Buttarelli mit Beschwerden und Anfragen überschwemmt. „Die Strafe ist für das Unternehmen relevant und wichtig für die öffentliche Meinung, für das Verbrauchervertrauen – aber aus administrativer Sicht ist es nur ein Element der Rechtsdurchsetzung“, sagte der EU-Datenschutzbeauftragte, der die Tätigkeiten der einzelnen Behörden in der EU koordiniert.

E-Privacy muss umgesetzt werden

Buttarelli drängte EU-Staaten und Abgeordnete dazu, ihre Unstimmigkeiten bezüglich der geplanten neuen E-Privacy-Verordnung schnell beizulegen. „E-Privacy ist einfach unverzichtbar“, sagte er. Es sei das fehlende Puzzleteil bei einem schärferen Datenschutz. Im Kern geht es darum, die schärferen Datenschutzregeln für Telekomkonzerne auch auf Technologieunternehmen anzuwenden. (APA)