Das Innovations- und Wachstumsprogramm für die Oö. Wirtschaft (IWW) der oberösterreichischen Landesregierung unterstützt seit Sommer Investitionen von oö. KMU, die keinen erp-Kredit der austria wirtschaftsservice in Anspruch nehmen.
Gefördert werden Investitionen in Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung oder Maschinen. Die Landesregierung will dadurch vor allem die Erhaltung und Schaffung von höher qualifizierten Arbeitsplätzen, die Stärkung der Infrastruktur für FTE-Tätigkeiten, die Erschließung neuer Märkte, Modernisierung, Erweiterung, Produkt- und Verfahrensentwicklung unterstützen.
Investitionsschwerpunkte
- Errichtung eines neuen Betriebes
- Erweiterung eines bestehenden Betriebes in Verbindung mit einer grundlegenden Verfahrens-, Produkt- oder Dienstleistungsinnovation und/oder einer grundlegenden Verbesserung der betrieblichen Organisation
- Produkt- oder Verfahrensinnovation
- Erbringung innovativer bzw. qualitativ höherwertiger Dienstleistungen
- Übernahme eines Unternehmens
Darum geht es
FörderungswerberInnen haben zusätzlich zu den Investitionsschwerpunkten
- einen positiven „Innovationsgehalt“ und/oder
- einen positiven „Wachstums- und Beschäftigungseffekt“
für das beantragte Investitionsvorhaben darzustellen.
Allgemeine sachliche Voraussetzungen
Die Förderung wird nur unter der Prämisse gewährt werden, dass die/der FörderungswerberIn mit dem beantragten Investitionsvorhaben nicht die Voraussetzungen der u.a. Förderungsprogramme erfüllen kann.
- Start-up-Prämie für die Oö. Wirtschaft ;
- Nahversorgungsförderung des Landes Oberösterreich;
- Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Weiters ist für das Investitionsvorhaben eine schlüssige Projektbeschreibung (inkl. Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan) vorzulegen.
Persönliche Voraussetzungen
FörderungswerberInnen können Unternehmen sein, die Mitglieder bei einer der u.a. Sparten/Fachgruppen bei der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind.
- Sparte Industrie
- Sparte Gewerbe
- Sparte Handwerk
- Sparte Information und Consulting (ausschließlich Mitglieder der Fachgruppe Entsorgungs- und Ressourcenmanagement sowie der Fachgruppe Druck)
Förderbare Vorhaben
Das Programm unterstützt im Rahmen Kooperationsförderung zum einen Projekte, die auch im Rahmen des ERP-KMU-Programmes oder die auch im Rahmen des ERP-Regionalprogrammes förderbar sind.
Ausschließliche Landesförderung
Außerdem werden Investitionsvorhaben, die nicht auf ERP-Mittel zurückgreifen, ebenfalls unterstützt. Dabei sind u.a. folgende Maßnahmen förderbar.
- Errichtung (Um-, Zu- und Neubau) von Gebäuden,
- Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattungen,
- Planung (exkl. eigene Bauplanung und eigene Bauaufsicht) und Beratung, soweit diese Honorare als Anschaffungsnebenkosten zu qualifizieren sind.
Einreichung
Das Programm ist seit 1.7.2018 offen. Einreichungen sind bis 30.06.2020 möglich.