Neues Standortentwicklungsgesetz gilt auch für laufende UVP-Verfahren

26. November 2018 Drucken
Neues Standortentwicklungsgesetz gilt auch für laufende UVP-Verfahren
@ Flughafen Wien AG

Das neue Standortentwicklungsgesetz betrifft auch laufende Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP). Wenn Höchstgerichte ein schon länger laufendes Verfahren zurückverweisen, fallen sie automatisch unter das neue Gesetz,

Das neue Standortentwicklungsgesetz betrifft auch laufende Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP).

Wenn Höchstgerichte ein schon länger laufendes Verfahren zurückweisen – etwa beim Lobautunnel oder bei der dritten Piste am Flughafen Wien – fallen sie automatisch unter das neue Gesetz, berichtete der „Standard“ in seiner Wochenendausgabe unter Berufung auf die Erläuterungen zum Gesetzesentwurf.

Verfahrensbeginn ab 2015

Die Übergangsbestimmungen (Paragraf 17) besagen, dass, wenn Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts die Fortführung eines mindestens vor drei Jahren, also 2015 begonnenen UVP-Verfahrens anordnen, sind die neuen Bestimmungen anzuwenden. Das Wirtschaftsministerium bestätigte dies der Zeitung. „In diesem Fall werden die Verfahren automatisch verfahrensbeschleunigend geführt“, wird ein Sprecher zitiert. (APA)