Wiener Unternehmen, die bereits über ein Geschäftslokal verfügen, können ihre Produkte jetzt einfacher auf „wien.shoepping.at“ auch online anbieten. Die Wirtschaftsagentur Wien bietet für die Registrierung bis zu 1.000 Euro an Förderung.
Die Wirtschaftsagentur Wien hat gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Wien die Initiative „Wiener e-commerce-Plattform“ gestartet. Das Förderprogramm Wiener Shopping Plattform unterstützt Wiener KMU dabei, ihre Produkte online auf wien.shöpping.at zu verkaufen.
Kaufkraftabfluss ins Ausland
Denn der regionalen Wiener Wirtschaft entgehen durch online-Einkäufe bei internationalen Anbietern jährlich etwa 600 Mio. Euro an Wertschöpfung. Alle Prognosen gehen davon aus, dass der Internet-Handel weiter an Bedeutung gewinnen wird. Wiener Konsumenten können jetzt bei ihren online-Kaufentscheidungen dem Standort den Vorzug geben. Eine Interessentensuche der Wirtschaftsagentur Wien und der Wirtschaftskammer Wien hat die Plattform „wien.shoepping.at“ als bestgeeignet für das Erreichen dieser Zielsetzungen identifiziert.
Ziel und Zielgruppe
Um Kleinunternehmen zur einer möglichst raschen Teilnahme an der Plattform zu motivieren, sollen sie diesbezüglich finanziell unterstützt werden. Dieses Unterstützungsangebot gilt für Wiener Unternehmen, die ab Beginn des Ausschreibungszeitraums 1. 10. 2018 einen vollständigen Antrag einreichen und eine Förderzusage erhalten und die nachstehenden Ausschreibungsbedingungen erfüllen.
Antragsberechtigung
Förderbar sind alle jene Wiener Antragstellerinnen und Antragsteller, die nachweislich innerhalb von 6 Monaten nach Antragsstellung auf der Wiener e-commerce-Plattform „wien.shoepping.at“ registriert sind, d.h. als Anbieter teilnehmen
Förderbare Kosten
Förderbare Kosten sind die mit der Umsetzung des Fördergegenstandes verbundenen Kosten. Hierzu zählen zum Bespiel auch sämtliche umsatzabhängigen Gebühren bzw. Provisionen, allfällig anfallende IT-Kosten, Kosten für die Bereitstellung von Fotos und Texten, Schulungen für den Onboardingprozess etc. Förderbare Kosten Förderbare Kosten sind die mit der Umsetzung des Fördergegenstandes verbundenen Kosten. Hierzu zählen zum Bespiel auch sämtliche umsatzabhängigen Gebühren bzw. Provisionen, allfällig anfallende IT-Kosten, Kosten für die Bereitstellung von Fotos und Texten, Schulungen für den Onboardingprozess etc. Dabei sind die im Folgenden angeführten allgemeinen Kostenanerkennungsvoraussetzungen zu beachten.
Ausmaß der Förderung
Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Barzuschusses vergeben. Die Höhe des Zuschusses pro Unternehmen beträgt 80 Prozent der Bemessungsgrundlage, maximal jedoch EUR 1.000.