Geringere Arbeitslosenversicherung: Entlastung für Geringverdiener

13. Dezember 2018 Drucken
Geringere Arbeitslosenversicherung: Entlastung für Geringverdiener
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Mit 1. Juli 2018 wurden die Schwellenwerte für die reduzierte Arbeitslosenversicherung (nur Dienstnehmer-Anteil) bei niedrigen Einkommen erhöht.

Mit 1.7.2018 wurden die Einkommensstaffeln in der Arbeitslosenversicherung (ALV) deutlich angehoben. Dies führt zu einer Entlastung der Arbeitnehmer, wie die Wiener Steuerberatungskanzlei Artus im Steuerblog schreibt. 

Mit 1. Juli 2018 wurden die Werte für den reduzierten Arbeitslosenversicherungsbeitrag (nur Dienstnehmer-Anteil) bei niedrigen Einkommen erhöht. Für die betreffenden DienstnehmerInnen ergeben sich so höhere Nettobezüge .

Keine Auswirkung auf Lohnnebenkosten des Dienstgebers

Diese Maßnahme hat aber keine Auswirkung auf die Lohnnebenkosten von DienstgeberInnen. Die höheren Nettobezüge ergeben sich ausschließlich durch die Senkung von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen für DienstnehmerInnen mit niedrigen Einkommen. Die Berechnung des Arbeitslosengeldes wird durch diese Regelung nicht beeinflusst.

Alte Grenzen bis 30. Juni 2018 

  • Bis EUR 1.381,-
  • Bis EUR 1.506,-
  • Bis EUR 1.696,-
  • Über EUR 1.696,-

Neue Grenzen ab 1. Juli 2018 

  • Bis EUR 1.648,- beträgt der ALV-Beitrag 0 Prozent
  • Bis EUR 1.798,- beträgt der ALV-Beitrag 1 Prozent
  • Bis EUR 1.948,- beträgt der ALV-Beitrag 2 Prozent
  • Über EUR 1.948,- beträgt der ALV-Beitrag 3 Prozent

250 Euro mehr pro Halbjahr

Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2018 zahlt beispielsweise eine DienstnehmerIn mit einem Bezug von EUR 1.800,- im 2. Halbjahr 2018 um EUR 252,- weniger an ALV-Beiträgen. Bei mehreren Dienstverhältnissen während eines Monats – beispielsweise bei fallweise Beschäftigten – erfolgt keine Zusammenrechnung.

Troubles bei Nettolohnvereinbarungen

Zu Nettolohnvereinbarungen gibt es unterschiedliche Rechtsansichten von Gebietskrankenkassen und in der Fachliteratur. Die Gebietskrankenkassen gehen davon aus, dass bei einer Nettolohnvereinbarung der Bruttobezug zu erhöhen ist. Dem widersprechen jedoch Experten in der Fachliteratur.

Gilt nicht für freiwillig versicherte Selbständige

Diese Regelung über die Senkung der ALV-Dienstnehmer-Beiträge ist nicht anwendbar auf freiwillig arbeitslosenversicherte Selbständige.

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