So kann der Dienstleistungsscheck per App genutzt werden

17. Dezember 2018 Drucken
So kann der Dienstleistungsscheck per App genutzt werden
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Der Dienstleistungsscheck (DLS) dient zur Entlohnung für die Erbringung von einfachen haushaltstypischen Dienstleistungen in Privathaushalten (z.B. Reinigungsarbeiten, Gartenarbeit, Babysitten etc.)

Der Dienstleistungsscheck hat Wachstumspotenzial. Deshalb wurde von der Sozialversicherung eine App entwickelt, die das Prozedere sowohl für Arbeitgeber als auch für Dienstnehmer erleichtern soll.

Sozialministerin Beate Hartinger (FPÖ) erwartet sich damit schon 2019 eine Verdoppelung der Dienstleistungsschecks.

1.000 Aufträge pro Tag

Derzeit werden nach Angaben der Ressortchefin bei einer Pressekonferenz 1.000 Beschäftigungen pro Tag via Dienstleistungsscheck entlohnt. Gesamt erwartet die Versicherungsanstalt für Bahn und Bergbau, die in der Sozialversicherung den Scheck abwickelt, ein Volumen von 10,9 Millionen Euro, das heuer via Dienstleistungsscheck erzielt wird. 350.000 Schecks wurden vergeben.

Beispiel Haushaltskräfte

Hartinger appellierte am Freitag, die legale Bezahlung von Haushaltskräften zu wählen. Damit setze man nicht nur ein Zeichen gegen Schwarzarbeit sondern sorge auch dafür, dass die Beschäftigten unfallversichert sind. Die Kosten dafür sind überschaubar, auf zehn Euro gerade einmal 20 Cent. Gezahlt werden muss freilich jedenfalls der gesetzliche Mindestlohn.

DLS auch online kaufen

Erworben werden kann der Scheck, der nur für einfache Arbeiten vor allem in Haus und Garten (klassisches Beispiel Putzfrau) ausgestellt werden darf, wie seit Beginn bei Trafiken und Postämtern. Dazu gibt es seit einiger Zeit die Möglichkeit, das Prozedere online zu absolvieren. Dies wird aber noch nicht so angenommen wie gewünscht, erklärte die Leiterin der Bereiche Organisation und Dienstleistungsscheck in der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau, Beate Lichtenecker.

In allen App-Stores

Konkret sind es nur 42 Prozent aller Fälle, die online bearbeitet werden. Das Ziel sei, mit der neuen App, die ab 2019 verfügbar sein wird, diese Zahl stark zu steigern. Erhältlich wird diese in allen gängigen App-Stores sein.

Verbesserte Verarbeitung der analogen Schecks

Freilich wird wohl auch diese Maßnahme nicht dazu führen, dass sämtliche Transaktionen nur noch digital durchgeführt werden. Für die papierenen Schecks gibt es daher auch eine Neuerung. Mittels künstlicher Intelligenz werden bei der Bearbeitung zahlreiche Schritte automatisiert. Das System lernt, Ziffern in bis zu tausend unterschiedlichen Schreibweisen zu erkennen und auszulesen. So müssen nur noch jene Schecks händisch bearbeitet werden, die nicht erkannt wurden und das sollen bloß 25 Prozent sein.

Steuer und SV-Abgaben

Für ArbeitnehmerInnen kommt es zu einer Steuerpflicht, wenn insgesamt im Jahr mehr als 12.000 Euro verdient werden (inklusive aller Nebenbeschäftigungen). Wird die aktuelle Geringfügigkeitsgrenze von 600,07 Euro pro Monat nicht überschritten, sind ArbeitnehmerInnen ausschließlich in der Unfallversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) pflichtversichert. Dafür werden keine SV-Abgaben fällig.  Der DLS gilt nur für befristete Arbeitsverhältnisse (maximal einen Monat). Diese können jedoch wiederholt abgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht. (APA/red)

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