Was bringt das Informationsrecht bei Teilzeit in Unternehmen?

04. Januar 2019 Drucken
Was bringt das Informationsrecht bei Teilzeit in Unternehmen?
© Paul Georg Meister/pixelio.de

Seit 1.1.2016 müssen Vollzeitstellen erst den bereits beschäftigten Teilzeitkräften angeboten werden. Die Infopflicht des Arbeitgebers soll Frauen den Wiedereinstieg nach der Erziehungsphase erleichtern.

Das Informationsrecht bei Teilzeit verpflichtet ein Unternehmen, das eine Stelle mit höherem Arbeitszeitausmaß auszuschreiben plant, diese Stelle vorher seinen Teilzeitbeschäftigten anzubieten. 

Teilzeitbeschäftigte sollen durch das „Inforecht auf Teilzeit“ die Chance erhalten, innerhalb des Unternehmens auf Vollzeit oder auf ein höheres Stundenausmaß aufstocken zu können. In Österreich arbeitet beinahe jede zweite Frau Teilzeit. Nicht alle, die Teilzeit arbeiten, wollen das auch. Von einem Viertel der teilzeitbeschäftigten Frauen ist bekannt, dass sie gerne auf Vollzeit umsteigen würden. Die Informationspflicht für Betriebe soll diesen Umstieg einfacher machen.

Rückkehr zur vollen Lohntüte

Hintergrund ist, dass vor allem Frauen derzeit, wenn ihre Kinder noch kleiner sind, Teilzeit arbeiten wollen, später dann aber teilweise wieder Interesse an einem Vollzeitjob haben. Teilzeitjobs bringen später weniger für die Pension als Vollzeitbeschäftigung. 

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