Der KWF unterstützt Projekte für zeitlich begrenzte Pop up-Stores in Villach. Die insgesamt zweite Ausschreibung für die Bezirksstadt betrifft die Belegzeiten vom 1. Juni 2019 bis 30. November 2019.
Die Belebung leer stehender Geschäftsflächen sowie die Gestaltung neuer Kooperationen zwischen Pop up-Store Nutzern, umliegenden Unternehmen und wirtschaftlich ausgerichteten Bildungseinrichtungen (zum Beispiel HAK Übungsfirmen) stehen im Pop up-Programm des Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds im Mittelpunkt. Projekte in Klagenfurt und Wolfsberg sind bereits im Laufen. Die Einreichfrist für die zweite Ausschreibung endet am 27. März 2019, 12:00 Uhr.
Dritte Runde schon geplant
Die dritte Ausschreibung mit Einreichfrist zwischen 1. Juli 2019 und 11. September 2019 (12:00 Uhr) betrifft den Belegzeitraum vom 1. Dezember 2019 bis 30. November 2020.
Preisgeld für beste Konzepte
Die Art der Förderung erfolgt über die Gewährung von Preisgeldern durch den KWF. Unterstützt werden die besten Konzepte zur Nutzung von Pop up-Stores für einen Zeitraum von sechs Monaten. Mindestens zwei Förderungswerber erhalten pro Jahr die Möglichkeit zur Nutzung eines Pop up-Stores an einem Standort in Villach. Das Preisgeld pro Konzept liegt bei maximal 3.000 EUR.
Wer darf mitmachen
Natürliche oder nicht natürliche Personen, die ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Kärnten betreiben oder gründen. Die Förderung gilt auch für KMU, die bereits über einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Kärnten verfügen und durch Pop up-Stores neue Standorte testen möchten. Es können sich auch mehrere Unternehmen zusammenschließen und ein gemeinsames Produktportfolio anbieten.
Förderbare Projekte
Gefördert werden die besten Konzepte zur Nutzung der vorhandenen Geschäftsflächen. Die jeweils in der aktuellen Ausschreibungsperiode zur Verfügung stehenden Geschäftsflächen sind bei der örtlichen Vertretung (Gemeindevertretungen, Stadt-Marketinggesellschaften, regionale Stellen der Wirtschaftskammer) anzufragen.