Im Ministerrat wurde heute eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte beschlossen. Gemeinsam mit der Mangelberufsliste sollen mehr Schlüsselfachkräfte nach Österreich kommen, erklärte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP).
Die Rot-Weiß-Rot-Karte erwies sich bislang als wenig brauchbare Möglichkeit, Schlüsselkräfte aus Drittstaaten für Österreich zu begeistern. Zuletzt brachte auch die Ausweitung und Regionalisierung der Mängelberufsliste mit Jahresbeginn wenig Dynamik. Dies soll sich ändern.
Wenig Zuspruch
Pro Jahr wurden im Schnitt rund 2.000 RWR-Karten vergeben. Die meisten davon betreffen „sonstige Schlüsselkräfte“ aus Berufsgruppen wie IT-Fachkräften und Manager. Bislang dauert eine Antrag drei bis sechs Monate. Die Gesetzesnovelle soll vor allem den Engpass bei IT-Technikern, Maschinenbau-Technikern, Elektrotechnikern und Programmierern zumindest lindern.
Neue Gehaltsgrenzen
Der bislang verlangte Mindestlohn bei den “sonstigen Schlüsselkräften” sei zu hoch angesetzt, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. Bis 30 Jahre müssen nur mehr 2.088 Euro brutto/Monat (vorher 2.565 Euro) bezahlt werden. Dies entspricht 40 Prozent der ASVG-Höchstbeitragsagrundlage (bislang 50 Prozent). Ab 30 Jahren beträgt der vorausgesetzte Mindestlohn 2.610 Euro brutto/Monat (vorher 3.078 Euro).
Entfall der „ortsüblichen Unterkunft“
Bisher mussten Interessenten bei Antragstellung einer RWR-Karte (z.B. an einer österreichischen Botschaft) bereits eine „ortsübliche Unterkunft nachweisen“ – obwohl der Antragsteller vorher nicht wissen konnte, wann und ob der Antrag genehmigt wird. In der Praxis führte dies zu vielen Umgehungskonstruktionen. Dieser Nachweis wird künftig entfallen.
Beschleunigung durch Online-Antrag ab 2020
Bisher wurden die Anträge von den Auslandsbehörden per Post entweder an das Außeministerium bzw. BKA übermittelt. Anschließend werden die Anträge an die zuständige Aufenthaltsbehörde in den Bundesländern (Landeshauptmann/Landeshauptfrau bzw. ermächtigte Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) übermittelt – ebenfalls per Post. Um die Laufzeiten zu verkürzen, soll der Antragsprozess digitalisiert werden. Dazu wird an einer gemeinsamen EDV-Anwendung zur Administration aller Anträge gemäß Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz gearbeitet, in die Innen- und Außenministerium sowie Länder eingebunden sind. Anträge, die bei einer Botschaft eingebracht werden, werden digital an die zuständige Inlandsbehörde übermittelt. Der Probebetrieb sei für das laufende Jahr geplant, heißt es. Anfang 2020 soll laut Plan der Vollbetrieb starten. (APA/red)