Das Umweltministerium verlängert seine Aktion „Raus aus dem Öl“- Bonus und den Sanierungsscheck. Der Heizkesseltausch wird dabei mit bis zu 5.000 Euro gefördert, mit einer zusätzlichen Sanierung sind bis zu 10.000 Euro möglich.
Das kündigte Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) bei der Eröffnung der diesjährigen Energiesparmesse in Wels an. Der Bonus beträgt weiterhin 5.000 Euro für den Umstieg auf ein anderes Heizsystem, darüber hinaus können weitere Sanierungsmaßnahmen gesetzt werden, für die es ebenfalls Förderungen gibt. Zusätzlich bieten die meisten Bundesländer weitere Fördermaßnahmen für den Kesseltausch anbieten. In Oberösterreich etwa kann man in Summe bis zu 13.900 Euro für den Umstieg an Förderungen abholen. Anträge sind seit 1. März möglich.
Immer noch 600.000 Ölheizungen
Bei der Ende Februar ausgelaufenen Förderung des vergangenen Jahres wurden insgesamt 42,6 Millionen Euro bereitgestellt und bei 80 gewerblichen und rund 5.100 privaten genehmigten Projekten auch ausgeschöpft. Köstinger verwies darauf, dass damit eine jährliche CO2-Reduktion von rund 32.000 Tonnen erreicht worden sei. In Österreich gibt es aber noch rund 600.000 Ölheizungen.
Das wird bei Betrieben gefördert
Die Aktion richtet sich an Unternehmen und Private. In den Unternehmen wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern gefördert. Ansprechpartner und Förderinstitution ist für Unternehmen die KPC (Link siehe unten).
Darunter sind zu verstehen:
- Holzheizungen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
- Wärmepumpen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
- Fernwärmeanschlüsse mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
Holzheizungen
Gefördert werden Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines Gebäudes, mit einer Nennwärmeleistung von weniger als 100 kW. Dazu zählen Kesselanlagen, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden. Kesselanlagen für Zentralheizungen und zur Erzeugung von Prozessenergie
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile): Kesselanlage inklusive Beschickung und Rauchgasreinigung; Heizhaus, Kamin, Spänesilo, Zerspaner, Hacker; Einbindung ins Heizungssystem, Wärmespeicher
Wärmepumpe
Gefördert werden Wärmepumpen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung, die überwiegend zum Heizbetrieb eingesetzt werden.
Beispiele für förderungsfähige Anlagenteile: Wärmepumpe; Wärmequellenanlage; Einbindung ins Heizungssystem; Pufferspeicher, Anlagenregelung, elektrische Installation
Hocheffiziente Nah-/Fernwärmeanschlüsse
Gefördert werden alle Anlagenteile in Eigentum, die zum Anschluss an ein Fernwärmenetz erforderlich sind. 80 Prozent der Energie müssen aus erneuerbaren Quellen, hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, sonstiger ungenutzter Abwärme oder einer Kombination daraus stammen.
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile): Übergabestation; Einbindung ins Heizungssystem; Rohrleitungen; Pumpen; Ventile; Wärmespeicher; Grabungsarbeiten.
Auch Förderung für Einzelmaßnahmen
Die nunmehrige Nachfolgeregelung der Aktion „Raus aus dem Öl“ ist wieder mit 42,6 Millionen Euro dotiert. Neu wird sein, dass die „Raus aus dem Öl“- Prämie für einen Umstieg nicht mehr an eine weitere Sanierungsmaßnahme gebunden ist, somit wird es einfacher die Förderungen für den Heizkesseltausch zu erlangen. Die Förderung von klassischen Sanierungsmaßnahmen ist aber weiterhin möglich beziehungsweise können auch Einzelmaßnahmen wie Fenstertausch, Fassade, Geschoßdämmung gefördert werden. (APA/red)