Tirol: So erhalten Gründer und KMU günstige Landesdarlehen

10. April 2019 Drucken
Tirol: So erhalten Gründer und KMU günstige Landesdarlehen
© TirolWerbung/Burtscher Matthias

Der Tiroler Wirtschaftsförderungsfonds vergibt für Gründer, Übernehmer, aber auch aktive Eigentümer von Klein- und Kleinstunternehmen zinsgünstige Darlehen. Die Schwerpunkte liegen bei Betriebserweiterungen sowie Investitionen in den Umwelt- und Klimaschutz. 

Der Tiroler Wirtschaftsförderungsfonds vergibt für Gründer, Übernehmer, aber auch aktive Eigentümer von Klein- und Kleinstunternehmen zinsgünstige Darlehen. Die Schwerpunkte liegen bei Betriebserweiterungen sowie Investitionen in den Umwelt- und Klimaschutz. 

Durch die Vergabe von zinsgünstigen Direktdarlehen soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Kleinstunternehmen der gewerblichen Wirtschaft Tirols gestärkt werden. In den Richtlinien werden neben den EPU und KMU mit Gewerbeberechtigungen speziell noch folgende Branchen als Zielgruppe genannt:

  • Betreiber von touristisch bzw. freizeitwirtschaftlich relevanten Infrastruktureinrichtungen (z.B. Bäder, Campingplätze, Bootsvermietung, Minigolfplätze, Freizeitparks, Kinos, Tanzschulen, Tennis- und Tischtennisplätze inkl. Tennishallen, Ballonfahr- und Hänge- bzw. Gleitschirmunternehmen, Raftingunternehmen etc.)
  • Telekommunikations- und Rundfunkunternehmen mit der Berechtigung der RTR GmbH
  • Sprengmittelhändler
  • Buchhalter/Bilanzbuchhalter/Personalverrechner
  • Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurskonsulenten für Tirol und Vorarlberg mit Standort in Tirol

Das wird gefördert

  • Betriebsgründungen und Betriebsübernahmen, insbesondere durch Jungunternehmer
  • Betriebserweiterungen, Betriebsverlegungen und Betriebsentwicklungen
  • Maßnahmen zur Energieeinsparung und Umweltschutzmaßnahmen

So hoch ist das Darlehen

Die Darlehensobergrenze beträgt maximal 100.000 Euro; die Darlehensuntergrenze beträgt 5.000 Euro.

So viel wird an Zinsen berechnet

Für Jungunternehmer beträgt der Zinssatz 0,4 Prozent durchgehend auf fünf Jahre. Für alle anderen Unternehmen beträgt der Zinssatz 0,75 Prozent durchgehend auf fünf Jahre. Bei Darlehen auf zehn Jahre wird die zweite Hälfte der Laufzeit zinsmäßig zum gegebenen Zeitpunkt gesondert vereinbart. Bei Zahlungsverzug kommen zu den normalen Zinsen noch Verzugszinsen von sechs Prozent hinzu.

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