Die Bundesregierung hat ihre Verordnung für mehr Saisonniers aus Nicht-EU-Ländern in Begutachtung geschickt. Waren im Tourismus bisher 1.000 Personen im Winter und 720 im Sommer genehmigt, sind es künftig ganzjährig durchgehend 1.263. In der Landwirtschaft steigt die Zahl von 2.610 auf 2.727 plus 288 Kurzzeitkräfte (bisher 275).
Für ein und dieselbe Saisonarbeitskraft dürfen innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten Beschäftigungsbewilligungen für eine Gesamtdauer von längstens neun Monaten erteilt oder verlängert werden. Im Schnitt steige die Zahl der Kurzzeitkräfte aus Nicht-EU-Ländern um 4,5 Prozent.
Schwankungsbreite von 20 Prozent
Bei der Aufstockung der Kontingente um 4,5 Prozent wird beim Tourismus immer die Höchstkontingentszahl herangezogen. Das betrifft bei manchen Bundesländern das Winterkontingent und bei anderen das Sommerkontingent. Zusätzlich wird die Kontingentsausnützung flexibel gestaltet. Die neue Verordnung sieht vor, dass nicht mehr auf den Monatsstichtag abgezielt wird, sondern auf einen Jahresstichtag. Damit können Kontingente in auslastungsstarken Monaten um bis zu 20 Prozent überzogen werden aber im Gegenzug müssen sie in auslastungsschwachen Monaten reduziert werden, so das Landwirtschaftsministerium am Freitag in einer Aussendung.
Flexiblere Regelung für Haupt- und Nebensaison
Um die Ernten vollständig einbringen zu können und das Schadholz möglichst rasch aus unseren Wäldern zu bekommen, benötigen wir dringend mehr Erntehelfer und Saisonarbeitskräfte“, so Landwirtschaftskammer Österreich-Präsident Josef Moosbrugger. „Besonders wichtig ist aus Sicht der landwirtschaftlichen Betriebe, dass es jetzt eine flexible Regelung gibt. Damit können die Kontingente in auslastungsstarken Monaten um bis zu 20 Prozent überzogen werden, im Gegenzug sind sie in der Nebensaison zu reduzieren“, betonte Bauernbund-Präsident Georg Strasser. (APA/red)