Der Umbau der elektronischen monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung mit 1.1.2019 bringt eine komplette Systemumstellung für die Dienstgeber und für alle im Personalwesen Beschäftigten. Die Wiener Kanzlei Artus hat die Änderungen analysiert.
Früher getrennte Meldebereiche (Versicherungszeitenmeldung, Beitragsabrechnung und Beitragsgrundlagenmeldung) wurden mit der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) zusammengeführt.
So war es bisher
Im bisherigen Melde-und Beitragssystem wurden die Beitragsgrundlagen und die Versicherungszeiten getrennt verwaltet. Erst durch die Übermittlung des Jahreslohnzettels an die Sozialversicherung konnten die Beiträge den Versicherten zugeordnet werden (duales Systemdesign).
Seit Jahreswechsel
Die mBGM gilt immer für einen ganzen Beitragszeitraum (Kalendermonat) und ist für jeden Versicherten bis zum 15. des Folgemonats elektronisch zu übermitteln. Die einzelnen mBGM können für die Übermittlung zu Datenpaketen je Beitragskonto und Beitragszeitraum zusammengefasst werden.
Aktueller Ablauf
- Beitragsnachweis und Lohnzettel werden zu einer monatlichen Meldung zusammengeführt.
- Die Anmeldung wird für den Arbeitgeber vereinfacht. Folgende Daten werden gemeldet:
- Angeben zu Dienstgeber und des Dienstnehmers,
- den Beginn der Beschäftigung,
- Versicherungsumfang,
- den Beschäftigungsbereich (Arbeiter, Angestellter, …),
- Beginn der Abfertigung „Neu“ nach dem Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) und
- die Angabe, ob ein freier Dienstvertrag vorliegt.
Alle anderen Meldungen zum Versicherungsverlauf erfolgen durch die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung, wodurch eine Anmeldung erst mit der Übermittlung der ersten mBGM komplett wird.
- Der Entfall von Änderungsmeldungen: Änderungen zum Versicherungsverlauf erfolgen durch die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung. Änderung der persönlichen Daten geschehen durch Mitteilungen der Personenstandsbehörden oder dem Dienstnehmer selbst. Nur eine Adressenänderung müsste durch die neue „Adressmeldung Versicherter“ übermittelt werden. Diese Meldung ist auch immer bei der Erstanmeldung eines Dienstnehmers zu erstellen oder wenn die Adresse bei Wiederanmeldung abweichend von der ursprünglich gemeldeten ist.
- Durch die mBGM kommt es zu einer raschen zeitnahen Bereitstellung der Beitragsgrundlagen für Pensionsversicherung und der betrieblichen Vorsorge.