Der Entwurf zum Berufsausbildungsgesetz sieht vor, dass jede Lehrausbildung künftig mindestens alle fünf Jahre aktualisiert wird. Zudem wird eine Art „verlängerte Teilzeitlehre“ eingeführt. Die überbetriebliche Lehre soll näher an die betriebliche Lehre herangeführt werden.
Der Begutachtungsentwurf zum neuen Berufsausbildungsgesetz wird dieser Tage versandt. Rein sprachlich wird die Entlohnung entstaubt: Statt einer „Lehrlingsentschädigung“ gibt es künftig ein „Lehrlingseinkommen“ und statt einer „Verwendung“ von Lehrlingen eine „Beschäftigung“. „Begriffe wie ‚Lehrlingsentschädigung‘ oder ‚Verwendung von Lehrlingen‘ messen der Lehre nicht den Stellenwert bei, den sie haben sollte. Lehrlinge sind wertvolle Fachkräfte“, so Wirtschaftsministerin Maragarete Schramböck.
Reduzierte Arbeitszeit bei längerer Lehre
Ganz praktisch wird mit der Gesetzesnovelle Menschen mit Kindern oder anderen Betreuungspflichten eine Lehre erleichtert. Für sie ist künftig eine reduzierte Arbeitszeit – bei verlängerter Lehre – möglich. Auch wird es leichter, nach einer berufsbildenden Schule eine artverwandte Lehre anzuschließen.
Überbetriebliche Ausbildung rückt näher an Unternehmen
Inhaltlich wird die überbetriebliche Lehrausbildung, in der Jugendliche eine Ausbildung bekommen, die in keiner Firma einen Platz fanden, künftig enger mit der Ausbildung in Betrieben verzahnt. So weit wie möglich soll die überbetriebliche Ausbildung Unternehmen einbeziehen, die Lehrlinge ausbilden. Ziel ist der Wechsel in eine normale betriebliche Lehre.
Praktikum für überbetriebliche Lehre
Schramböck erinnert daran, dass im Rahmen der Aktion „Wir geben Zukunft“ über 100 Unternehmen eine Charta unterzeichnet haben, im Rahmen derer sie Praktikumsplätze für Lehrlinge aus der überbetrieblichen Ausbildung zur Verfügung stellen.
Knapp acht Prozent in überbetrieblicher Lehre
Kandidaten soll eine überbetriebliche Lehre erst angeboten werden, wenn die betriebliche Lehre nicht klappt. Dies kann auch zu einer Entlastung der öffentlichen Hand führen, kostet doch eine überbetriebliche Lehre im Schnitt 18.000 Euro, die betriebliche hingegen nur knapp 6.500 Euro. Ende November 2018 waren von den 108.400 Lehrlingen 8.300 in der überbetrieblichen Lehre. (APA)