Unternehmen, die Lehrlinge aus einer der nachstehenden Lehrlingsgruppen ausbilden, haben die Möglichkeit, beim Arbeitsmarktservice (AMS) einen pauschalen Zuschuss zu den Ausbildungskosten zu beantragen.
Die Lehrstellenförderung greift bei der Ausbildung benachteiligter Randgruppen. Folgende Lehrlingsgruppen können mit dieser Maßnahme gefördert werden:
- Mädchen in Berufen mit geringem Frauenanteil
- Jugendliche, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind
- Teilnehmerinnen/Teilnehmer an einer integrativen Berufsausbildung
- Beschäftigungslose Erwachsene (über 19 Jahre alt) ohne berufliche Qualifikation, die durch eine Lehrausbildung auf einen Arbeitsplatz vermittelt werden könnten.
Vor Bewilligung der Förderung (bzw. vor Aufnahme des Ausbildungsverhältnisses) ist ein beratendes Gespräch zwischen dem ausbildenden Unternehmen und dem Arbeitsmarktservice vorgeschrieben.
Monatlicher Zuschuss
Die Förderung wird als monatlicher Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung bzw. der integrativen Lehrausbildung ausbezahlt. Die Höhe der Beihilfe beträgt bei
Zielgruppe 1: Mädchen und Frauen in Berufen mit geringem Frauenanteil, Benachteiligte oder Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation:
- Unternehmen erhalten max. 400 Euro pro Monat
- Ausbildungseinrichtungen erhalten max. 453 Euro pro Monat
Zielgruppe 2: Erwachsene mit höherer Lehrlingsentschädigung/Hilfsarbeitslohn:
- Unternehmen erhalten max. 900 Euro pro Monat
- Ausbildungseinrichtungen erhalten max. 900 Euro pro Monat