Ab 2020 sollen durch die Einführung eines Sozialversicherungsbonus die Krankenversicherungsbeiträge für Niedrigverdienende gesenkt werden. Die Kanzlei LBG Österreich hat sich das Detail der Steuerreform angesehen.
Arbeitnehmern wird ab 2020 künftig ab Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze (2019: 446,81/Monat) ein Abzugsbetrag – der SV-Bonus – beim Krankenversicherungsbeitrag gut geschrieben. Die Sozialversicherungsbelastung wird direkt reduziert. Bei 1.350 Euro Bruttomonatsbezug sind ab kommendem Jahr 350 Euro (pro Jahr) weniger Kranlenversicherung zu bezahlen.
Im Schnitt 500 Euro/Jahr weniger Beiträge
Bei steigendem Einkommen verringert sich die Gutschrift: Ab einem Bruttomonatsbezug von 2.201 Euro geht sie gegen Null. Im Durchschnitt zahlen die betroffenen Arbeitnehmer um rund 280 Euro weniger Sozialversicherung pro Jahr. Für Vollzeitbeschäftigte mit einem Bruttogehalt von 1.500 Euro pro Monat wird durch diese Maßnahme eine Mindestentlastung von 500 Euro pro Jahr erreicht.
Unternehmer profitieren gleichermaßen
Ebenfalls von einer Entlastung im Bereich der Krankenversicherung profitieren bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen versicherte Personen. Bei den Selbständigen wird – parallel zum System der Arbeitnehmer und Pensionisten – ein Abzugsbetrag eingeführt, der je nach monatlicher Beitragsgrundlage bis auf 400 Euro pro Jahr ansteigt und die SV-Beiträge direkt senkt.
Bauern mit Beitragssenkung
Bei der Sozialversicherung der Bauern wird eine KV-Senkung in Höhe von 1 Prozent pro Jahr für rund 130.000 Bauern eingeführt.
Pensionistinnen und Pensionisten werden ebenfalls durch einen Abzugsbetrag (SV~Bonus) bei den Krankenversicherungsbeiträgen entlastet. Der Abzugsbetrag erhöht sich bei den Pensionisten bis 1.201 Euro Bruttomonatsbezug auf 265 Euro pro Jahr und sinkt bei 2.101 Euro Bruttomonatsbezug auf 0.