Das Land Niederösterreich fördert Nahversorger zahlreicher Branchen, um die Grundversorgung in ländlichen Gebieten zu sichern. Im Mittelpunkt stehen dabei Investitionen und Qualitätsverbesserungen.
Im Rahmen der „Investitionsförderung Nahversorgung“ werden Investitionen in Anlagegüter mit einem Projektvolumen von 10.000 Euro bis 750.000 Euro durch einen Zuschuss unterstützt. Gefördert werden Projekte, die im Einklang mit den Strategien des Landes Niederösterreich zur Entwicklung des Wirtschaftsstandortes stehen. Unterstützt werden Investitionsprojekte von Nahversorgern zur Sicherung der Grundversorgung und zur Reduktion des Individualverkehrs in der Region durch kurze Einkaufswege
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Gemeinden im Rahmen der privatwirtschaftlichen Verwaltung, die Güter des täglichen Bedarfes führen:
- Mitglieder des Landesgremiums des Einzelhandels mit Lebens- und Genussmitteln der Wirtschaftskammer NÖ
- Bäcker (und Konditoreien nur in Verbindung mit einem Bäckergewerbe und angeschlossener Bäckerfiliale)
- Fleischhauer
- Einzelhandel mit Textilbekleidung
- Einzelhandel mit Schuhen incl. Orthopädietechnik
- Einzelhandel mit Papier- und Kurzwaren sowie textilen Haushaltswaren
- Einzelhandel mit Drogerie- und Parfümeriewaren
- Einzelhandel mit Elektro-, Haus- und Küchengeräten (ausgenommen das Baunebengewerbe und der Audio- und Video- sowie Telekommunikationsbereich)
Die Unternehmen sind antragsberechtigt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Jahresnettoumsatz (in allen Geschäftsbereichen) max. 1.600.000 Euro pro Betriebsstätte
- Lebensmitteleinzelhändler müssen ein Lebensmittelvollsortiment (Brot und Gebäck, Obst und Gemüse, Milch und Molkereiprodukte, Eier, Zucker, Reis, Fette und Öle, Tiefkühlwaren, Wurstwaren, Süßwaren, Getränke sowie Reinigungs- und Haushaltsartikel) führen
- Öffnungszeiten mind. 5x wöchentlich
- Verkaufsfläche max. 500 m² pro Betriebsstätte
- Nicht mehr als 10 Betriebsstätten
Förderung
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von maximal zehn Prozent (max. 30.000 Euro) der förderbaren Kosten. Eine Kombination mit anderen Förderungen ist bis zur maximal zulässigen Förderintensität möglich.
Die maximal zulässige Förderintensität ist abhängig von Investitionsstandort (Regionalfördergebiet) und Unternehmensgröße.
Kein Regional-Fördergebiet | Regional-Fördergebiet | |
Kleinunternehmen | 20 Prozent | 30 Prozent |
Förderungskriterien
Die Investition muss der Sicherung der Grundversorgung und der Verbesserung der Lebensqualität in einer Gemeinde dienen. Es müssen Güter des täglichen Bedarfs im Ort erworben angeboten werden. Darüber hinaus steht die Verbesserung der Qualität des Angebots und des Erscheinungsbildes der Unternehmen im Fokus. Zusätzlich führt die Investition zur Sicherung von Arbeitsplätzen in der Region und reduziert den Individualverkehr durch kurze Einkaufswege.
Besondere Anforderungen für kleine Unternehmen
Für Förderungen, deren Förderintensität bei kleinen Unternehmen 20 Prozent überschreitet, gelten gesonderte Bestimmungen:
- Bei Förderungen für grundlegende Änderungen des Produktionsprozesses müssen die förderbaren Kosten höher sein als die in den drei vorangegangenen Geschäftsjahren erfolgten Abschreibungen für die mit der zu modernisierenden Tätigkeit verbundenen Vermögenswerte. Bei Förderungen für die Diversifizierung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte müssen die förderfähigen Kosten mindestens 200 Prozent über dem Buchwert liegen, der in dem Geschäftsjahr vor Beginn der Arbeiten für die verwendeten Vermögenswerte verbucht wurde.
- Der Fördernehmer muss entweder aus eigenen oder aus fremden Mitteln einen Eigenbetrag von mindestens 25 Prozent der förderfähigen Kosten leisten, der keinerlei öffentliche Förderung enthält.
- Unternehmen im Transportsektor sind von diesen Förderungen ausgeschlossen.