Steuerreform: Der neue Gewinnfreibetrag stellt 13.000 Euro steuerfrei

15. Mai 2019 Drucken
Steuerreform: Der neue Gewinnfreibetrag stellt 13.000 Euro steuerfrei
© BKA/Dragan Tadic

Durch die Anhebung des Gewinn-Grundfreibetrages auf 100.000 Euro werden – bei Beibehalten des 13 Prozent-Satzes – ab 2022 bei jedem einkommenssteuerzahlenden Unternehmen 13.000 Euro steuerfrei gestellt.

Wenn die bisherige Logik des 13prozentigen Freibetrages beibehalten wird – bislang fehlen die Details – dann werden bei einem Gewinnfreibetrag von 100.000 Euro ab 2022 bei einkommensteuerpflichtigen Unternehmen 13.000 Euro steuerfrei gestellt, hat die Kanzlei MEDplan errechnet.  

Die Steuerreform kündigt für 2022 eine Erhöhung des Gewinn-Grundfreibetrages von 30.000 auf 100.000 Euro an. Derzeit wirkt für einkommensteuerzahlende Unternehmen bis zu einem Gewinn von 30.000 Euro/Jahr der sogenannte Grundfreibetrag. Dieser Freibetrag senkt – als Äquivalent zur begünstigten Besteuerung des 13. und 14. Gehalts beim Arbeitnehmer – die Steuerbemessungsgrundlage. Dadurch wurden 3.900 Euro (13 Prozent von 30.000 Euro) steuerfrei gestellt, ohne dass es eine Verpflichtung zur Investition in begünstigte Wirtschaftsgüter gibt. Wer darüber hinaus einen Freibetrag geltend machen will, muss real investieren oder Investitionen in bestimmte Wertpapiere tätigen.

13 Prozent von 100.000 Euro steuerfrei

Um Unternehmen zu entlasten, soll der Gewinnfreibetrag ab 2022 auf 100.000 Euro erweitert werden und das lnvestitionserfordernis erst ab einem Gewinn von 100.000 Euro/Jahr bestehen. Auf Anfrage des NEWSROOM interpretiert die Wiener Kanzlei MEDplan das Steuervorhaben in die Richtung, dass  – bei Beibehalten des 13prozentigen Freibetrages – ab 2022 bei jedem einkommenssteuerzahlenden Unternehmen 13.000 statt der bisherigen 3.900 Euro steuerfrei gestellt werden. Bis zu dieser Grenze werde es keine Verpflichtung geben, in begünstigte Wirtschaftsgüter zu investieren. Wie die Staffelung für Gewinne nach 100.000 Euro aussehen und ob sich diese ändern werden ist noch nicht bekannt.