Selbstständigen-Regelung beim Kindergeld wird repariert

17. Mai 2019 Drucken
Selbstständigen-Regelung beim Kindergeld wird repariert
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Nach der Aufregung um Selbstständige, die Kindergeld wegen einer versäumten Frist zurückzahlen mussten, versuchen ÖVP und FPÖ nun eine Gesetzesreparatur. Jetzt können Unterlagen nachgebracht werden.

Nach der Aufregung um Selbstständige, die Kindergeld wegen einer versäumten Frist zurückzahlen mussten, versuchen ÖVP und FPÖ nun eine Gesetzesreparatur.

Im Nationalrat wurde ein Initiativantrag eingebracht, der eine Fristverlängerung vorsieht. Außerdem soll ein mit rund einer Mio. Euro dotierter Jungfamilienfonds geschaffen werden – für jene, die bereits zahlen mussten.

Knappe Frist unerfüllbar

Weil sie es verabsäumt hatten, innerhalb einer – wie die Koalition inzwischen selbst einräumt – kaum einhaltbaren Frist eine monatsweise Aufschlüsselung ihrer Einkünfte an die Sozialversicherung zu schicken, mussten einige Selbstständige das Kinderbetreuungsgeld vollständig zurückzahlen. Dies geschah, obwohl sie die Zuverdienstgrenze eingehalten hatten. Die Fälle waren vergangenen Herbst bekannt geworden, es war von einer verschärften Vollzugspraxis der Gewerbe-Sozialversicherung SVA die Rede.

Einkommensnachweis kann nachgebracht werden

Bei Geburten ab 1. März 2017 wurden daher bereits Erinnerungen an die Eltern eingeführt. Für ältere Fälle, konkret Geburten zwischen 1. Jänner 2012 und 28. Februar 2017, soll nun die Gesetzesänderung kommen. Der Nachweis zur Einkommensabgrenzung kann dadurch noch bis 31. Dezember 2025 erbracht werden. Das gilt auch für anhängige Gerichtsverfahren. Bei Einlangen einer Rückzahlungsaufforderung vom zuständigen Träger muss dieser allerdings innerhalb von zwei Monaten erfolgen.

Neuer Jungfamilienfonds

Zusätzlich wird aus Mitteln der SVA bzw. ihres Rechtsnachfolgers ein mit 1,010.813,48 Euro ausgestatteter Jungfamilienfonds eingerichtet. Wer das Kinderbetreuungsgeld bereits zurückzahlen musste, aber die Einhaltung der Zuverdienstgrenze nachträglich nachweisen kann, soll (auf Antrag) eine Rückzahlung über diesen Fonds erhalten. Der Antrag wurde dem Sozialausschuss zugewiesen und soll im nächsten Nationalratsplenum beschlossen werden. (APA)

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