Gesundheitsberuferegister: Registrierungsfrist endet mit Juni

04. Juni 2019 Drucken
Gesundheitsberuferegister: Registrierungsfrist endet mit Juni
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Die Eintragungsfrist ins Gesundheitsberuferegister endet für Personen, die länger als ein Jahr in einem der angesprochenen Berufe arbeiten, mit 30. Juni 2019.

Die Eintragungsfrist ins Gesundheitsberuferegister endet mit 30. Juni 2019. Sie gilt für Personen, die länger als ein Jahr in einem der angesprochenen Berufe arbeiten.

Im Gesundheitsberuferegister sind laut Gesetz Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe und Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste einzutragen. Für Personen, die am 1. Juli 2018 (noch) nicht im Berufsleben standen, ist die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister Voraussetzung für die Berufsberechtigung. Dies bedeutet, dass sie sich vor Aufnahme der Berufstätigkeit registrieren lassen müssen. Personen, die zu diesem Zeitpunkt ihren Beruf bereits ausüben, haben für die Antragstellung bis spätestens 30. Juni 2019 Zeit.

Verlust der Berufsberechtigung

Beschäftigten, die bis dahin nicht registriert sind, drohen der Verlust der Berufsberechtigung und Geldstrafen bis zu 3.600 Euro. Die Aufnahme ins Register müssen auch Beschäftigte – persönlich oder online – beantragen, die schon am 1. Juli 2018 in einem Gesundheitsberuf gearbeitet haben.

Mehr Transparenz

Das Gesundheitsberuferegister macht die beruflichen Qualifikationen der Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe und der gehobenen medizinisch-technischen Dienste einsehbar. Durch den öffentlichen Teil werden Transparenz und Nachvollziehbarkeit für Berufsangehörige, Patienten und Patientinnen und Dienstgeber geschaffen. Auch für die regionale und bundesweite Bedarfsplanung können die Daten des Registers herangezogen werden. 

Bei AK und Gesundheit Österreich

Die Registrierung hat am 1. Juli 2018 begonnen. Derzeit haben bereits rund 161.000 Angehörige der zehn betroffenen Berufsgruppen die Registrierung beantragt; davon wurden schon ca. 140.000 Personen in das Gesundheitsberuferegister eingetragen. Registrierungsbehörden sind die Bundesarbeitskammer und die Gesundheit Österreich GmbH.

Betroffene Berufe

Registriert werden Diplomierte Pfleger, Pflege- und Pflegefachassistenten, Physio- und Ergotherpeuten, Diätologen, Logopäden, Orthopisten, Radiotechnologen sowie Biomedizinische Analytiker.