Zahlungsverzugsgesetz: Warum eine Mahngebühr von 40 Euro erlaubt ist

12. Juni 2019 Drucken
Zahlungsverzugsgesetz: Warum eine Mahngebühr von 40 Euro erlaubt ist
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Das Zahlungsverzugsgesetz gilt zwischen Unternehmen bzw. bei Geschäften zwischen Unternehmen und der öffentlichen Hand. Mehr als 30 Tage darf man sich mit dem Bezahlen nicht mehr Zeit lassen.

Ein Gläubiger darf einen Pauschalbetrag von 40 Euro für Mahnspesen fordern. Grundsätzlich sind vom Zahlungsverzugsgesetz Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen sowie Verträge zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen betroffen.

Unternehmen und die öffentliche Hand sind verpflichtet, ihre Rechnungen innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Besonders betroffen sind die öffentlichen Stellen.

Wesentliche Punkte

  • Bei Zahlungsverzug darf der Gläubiger einen Pauschalbetrag von 40 Euro für Mahnspesen fordern.
  • Die Verzugszinsen betragen 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dabei ist der Basiszinssatz, der am ersten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das jeweilige Halbjahr maßgebend. Da der Basiszinssatz mit 1.1.2019 minus 0,62 Prozent beträgt, ergibt sich ein aktueller Verzugszinsensatz von 8,58 Prozent.
  • Ist allerdings der Schuldner für die Verzögerung nicht verantwortlich, kann der Gläubiger nur Verzugszinsen in Höhe von vier Prozent fordern.
  • Bei Verbrauchergeschäften beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz  vier Prozent. Eine andere vertragliche Vereinbarung ist bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit zulässig.
     Festgehalten wird, dass künftig für Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis auch der erhöhte Zinssatz von 9,08 Prozent über dem Basiszinssatz gilt. 
  • Der Ausschluss von Verzugszinsen ist nichtig.
  • Geldüberweisungen müssen künftig so rechtzeitig aufgegeben werden, dass sie bei Fälligkeit bereits am Konto des Gläubigers gutgeschrieben sind.
  • Wenn ein Unternehmer eine Rechnung verspätet ausstellt, wird dieser Zeitraum in die Verjährungsfrist miteinberechnet. Der Kunde kann sich dann schon früher auf die Verjährung der Rechnung berufen.

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