Die deutsche Pkw-Maut – die Vignette für die Benutzung von Bundesfernstraßen durch Personenkraftwagen – verstößt gegen EU-Recht. Dies entschied der EuGH am Dienstag in einem Urteil.
„Diese Abgabe ist diskriminierend, da ihre wirtschaftliche Last praktisch ausschließlich auf den Haltern und Fahrern von in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Fahrzeugen liegt“, stellten die EU-Richter fest. Zuvor hatte sich Generalanwalt Nils Wahl in dem Rechtsstreit zwischen Österreich und Deutschland auf die Seite Deutschlands gestellt. In seinem Schlussantrag empfahl Wahl den EU-Höchstrichtern, die österreichische Klage abzuweisen. Dieser Schlussantrag war nicht bindend, doch in den allermeisten Fällen folgen die EuGH-Richter der Argumentationslinie des Generalanwalts. Daher wird der EuGH-Spruch auch als juristische Sensation gewertet.
Österreich zieht vor Gericht
Österreich hatte vor dem EuGH in Luxemburg 2017 eine Vertragsverletzungsklage erhoben, weil es die Regelung aufgrund der Entlastung deutscher Fahrzeughalter für diskriminierend hält. In dem Verfahren wurde Österreich von den Niederlanden unterstützt.
Vorteile nur für deutsche Zulassungsbesitzer
Alle Besitzer und Besitzerinnen von in Deutschland zugelassenen Autos sollten in Deutschland eine Jahresmaut zahlen. Die Infrastrukturabgabe, wie die deutsche PKW-Maut offiziell heißt, sollte für die Nutzung von deutschen Autobahnen und Bundesstraßen erhoben werden. Die Preise wären von der Größe des Motors und der Umweltfreundlichkeit des Fahrzeugs abhängig gewesen. Maximal sollten 130 Euro fällig sein. Deutsche Autofahrer und -fahrerinnen sollten aber zugleich bei der Kfz-Steuer entlastet werden.
Zahlbar auf allen deutschen Autobahnen
Ausländische Autofahrer und Autofahrerinnen hätten den deutschen Mautplänen zufolge zahlen müssen, wenn sie auf deutschen Autobahnen unterwegs sind. Sie hätten dabei unter Vignetten für zehn Tage, zwei Monate oder ein Jahr wählen können. Für sie war aber keine Entlastung vorgesehen – de facto hätten Deutsche also nicht die Maut zahlen müssen, alle anderen schon. (APA/red)