So soll das Rauchverbot in der Gastronomie ab 1. November aussehen

03. Juli 2019 Drucken
So soll das Rauchverbot in der Gastronomie ab 1. November aussehen
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Ab 1. November ist Rauchen an allen öffentlichen Orten Österreichs verboten, wo Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder konsumiert werden.

Ab 1. November ist Rauchen an allen öffentlichen Orten Österreichs verboten, wo Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder konsumiert werden. Das Rauchverbot gilt auch für Shishas und E-Zigaretten.

Damit ist das Rauchen künftig an allen öffentlichen Orten verboten, wo Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder konsumiert werden. Darunter fallen auch Versammlungen in Pfarrsälen und Feuerwehrfeste, Festzelte, Mehrzweckräumlichkeiten sowie schulische Einrichtungen und Freiflächen, in denen Kinder und Jugendliche beaufsichtigt und beherbergt werden (z.B. Internate).

Aus für Sishabars

Gastgärten sollen ausgenommen sein. Das Verbot gilt aber für Shishas und E-Zigaretten.

WKO bedauert

Für die von der WKO verlangte Abgeltung bisheriger Investitionen wurde noch kein Modell präsentiert. Die Vertreter der Gastronomie in der Wirtschaftskammer fordern auch flankierende Maßnahmen für die erwartbare künftig höheren Lärmbelästigung im Außenbereich vor Lokalen. Sie erwarten, dass Gastronomen für das Verhalten ihrer Gäste nicht verantwortlich oder haftbar gemacht werden. Es dürfe auch keine Vorverlegung von Sperrstunden geben.

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