Mit 1. Juli 2018 wurde der Zuschuss für Betriebe bei der Entgeltfortzahlung von 50 Prozent auf 75 Prozent erhöht. Auch werden Ansprüche auf Krankengeld für Unternehmer früher erworben und die Auflösungsabgabe abgeschafft.
Fallen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter wegen einer Erkrankung aus, so bedeutet das vor allem für kleine Betriebe hohe Aufwendungen. Gerade KMU können sich die gleichzeitige Beschäftigung einer Ersatzarbeitskraft nicht leisten. Mit der Ausweitung des Zuschusses – wie bisher ab dem elften Tag des Erkrankungsfalls – werden gerade die kleinen Betriebe unterstützt. Von dieser zusätzlichen finanziellen Unterstützung profitieren aber auch Arbeitnehmer, da ihr Arbeitsplatz abgesichert wird.
Leistungsausweitung für Krankengeld
Verbesserungen gibt es auch beim Krankengeld für KMU und EPU: Seit 1.7.2018 wird das Krankengeld für Selbstständige mit weniger als 25 Beschäftigten rückwirkend schon ab dem vierten Tag der Krankheit ausbezahlt, wenn der Krankenstand mindestens 43 Tage anhält. Von diesen beschlossenen Maßnahmen profitieren vor allem EPU und KMU.