Lenkzeiten: Lkw-Fahrer dürfen laut EuGH nicht nur im Fahrzeug ruhen

11. Juli 2019 Drucken
Lenkzeiten: Lkw-Fahrer dürfen laut EuGH nicht nur im Fahrzeug ruhen
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Ein LKW-Fahrer darf laut EuGH die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbringen. Ziel der entsprechenden EU-Verordnung sei es gewesen, die Arbeitsbedingungen der Fahrer zu verbessern.

Der EuGH hat über die korrekte Auslegung einer EU-Verordnung über Lenkzeiten entscheiden. Das Urteil fiel eindeutig aus: Aus der Verordnung leite sich „offensichtlich“ ab, dass die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbracht werden dürfe.

Es sei das Ziel des Gesetzgebers gewesen, die Arbeitsbedingungen der Fahrer zu verbessern. Dürften die Fahrer die 45 Stunden lange Pause nun im Fahrzeug abhalten, würde das dem Ziel zuwiderlaufen.

Lenkzeiten sind genau geregelt

Lastwagenfahrer müssen nach sechs Fahrtagen eine 45 Stunden lange Ruhezeit einlegen. Diese kann aber verkürzt werden. Dadurch ist eine Pause von mindestens 45 Stunden am Stück nur alle zwei Wochen nötig. Tägliche Ruhezeiten von mindestens neun Stunden sowie verkürzte wöchentliche Ruhezeiten können hingegen weiter im Fahrzeug verbracht werden, wenn geeignete Schlafmöglichkeiten vorhanden sind. (APA)

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