Dienstleister wie Banken und Sparkassen sind verpflichtet, vorab zu prüfen, ob bei meldepflichtigen Transaktionen der LEI-Code vorliegt. Jeder Teilnehmer am Finanzmarkt muss sich diesen 20stelligen Code bei einer autorisierten Vergabestelle selbst besorgen.
Wer kauft was und von wem? Diese Frage beantwortet seit 2018 der sogenannte Legal Entity Identifier (LEI). Der LEI-Code ist eine alphanumerische Unternehmenskennung, die als internationaler Standard für Unternehmen des Finanzmarkts etabliert wird. Jeder LEI-Code wird einmalig vergeben und ermöglicht eine weltweite Zuordnung zu einem konkreten Unternehmen.
Bessere Kontrolle
Der LEI wurde nach der Finanzkrise 2008 weltweit eingeführt und soll Finanztransaktionen transparent machen. Da Wertpapierdienstleistungsunternehmen jede Transaktion mit dem dazugehörigen LEI an die Aufsichtsbehörden melden müssen, können die Behörden sogenannte systemische Risiken leichter ermitteln und gegebenenfalls rechtzeitig einschreiten.
Wer braucht einen LEI?
Jeder Vertragspartner einer Wertpapiertransaktion ist mit dem 20-stelligen Code eindeutig identifizierbar. Jedes Unternehmen muss seinen LEI selbst bei einer Vergabestelle beantragen und seinem Kreditinstitut bekanntgeben. Laut zuständiger Behörde, der Finanzmarktaufsicht FMA, wird in Österreich jedes protokollierte Unternehmen als LEI-fähig gesehen. Somit sind in Österreich Einzelunternehmer, sofern sie ins Firmenbuch eingetragen (protokolliert) und unternehmerisch tätig sind, in Folge auch LEI-pflichtig. Dies ist die in den heimischen Geldinstituten angewandte Vorgangsweise.
Abweichende Meinung
Abweichend argumentiert der Fachverband der Finanzdienstleister in der WKO: Folgt man dessen Webseite, sind Einzelunternehmer – auch wenn diese im Firmenbuch eingetragen sind – keine juristischen Personen und daher auch nicht LEI-pflichtig (siehe WKO-Link unten). Diese Rechtsansicht entspricht derzeit aber nicht der geübten Praxis.
Verlängerung nach einem Jahr
Der LEI verliert nach einem Jahr seine Gültigkeit und muss verlängert werden. Der LEI-Code bleibt bei der Verlängerung bzw. Transfer unverändert.
LEI Code in wenigen Stunden registrieren
Jetzt stellt auch der KSV1870 für die Registrierung und Erneuerung von LEIs das Online-Service ksv.lei-austria.at zur Verfügung. Auf dem Portal kann man einen LEI in wenigen Stunden registrieren. Benötigte Daten wie zum Beispiel Rechtsform, Firmenbuchnummer und Adresse werden über Schnittstellen ermittelt und beschleunigen die Datenvalidierung und LEI-Beantragung. Der LEI kann online bestellt werden und ist binnen 1-3 Stunden verfügbar.
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WKO: Legal Entity Identifier
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