Die Landesregierung Niederösterreich gibt für Unternehmen aus Grenzlandregionen Kredite für Erstinvestitionen in Anlagegüter. Die Höhe des Kredites beträgt maximal 40 Prozent der förderbaren Kosten bis zu einer maximalen Höhe von Euro 1 Million.
Förderbar sind Projekte von Leitbetrieben, die eine positive Auswirkung auf die regionale Wirtschaft haben. Die Projekte selbst dienen der Verbesserung bzw. Optimierung der Produkte und betrieblichen Prozesse und sichern bzw. schaffen nachhaltige, qualifizierte Arbeitsplätze. Das Projekt ist innerhalb von zwei Jahren durchzuführen.
Das sind die Grenzlandregionen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Das geförderte Investitionsvorhaben muss in folgenden politischen Bezirken durchgeführt werden:
- Bruck an der Leitha (mit Ausnahme von: Ebergassing, Fischamend, Gramatneusiedl, Himberg, Klein-Neusiedl, Lanzendorf, Leopoldsdorf, Maria-Lanzendorf, Moosbrunn, Rauchenwarth, Schwadorf, Schwechat, Zwölfaxing)
- Gänserndorf im ehemaligen Gerichtsbezirk Zistersdorf sowie in den Gemeinden Angern an der March, Auersthal, Bad Pirawarth, Ebenthal, Gänserndorf, Groß-Schweinbarth, Hohenruppersdorf, Matzen-Roggendorf, Prottes, Schönkirchen-Reyersdorf, Spannberg, Velm-Götzendorf, Weikendorf, Weiden an der March, Marchegg, Engelhartstetten
- Gmünd
- Hollabrunn
- Korneuburg in den Gemeinden Ernstbrunn, Großmugl, Großrußbach, Niederhollabrunn, Rußbach, Sierndorf
- Krems im ehemaligen Gerichtsbezirk Gföhl
- Horn
- Melk im ehemaligen Gerichtsbezirk Pöggstall
- Mistelbach ohne den ehemaligen Gerichtsbezirk Wolkersdorf
- Waidhofen an der Thaya und
- Zwettl
Diese Branchen werden nicht gefördert
Ausgenommen vor der Antragsstellung sind
- Schiffbauunternehmen
- Unternehmen des Kunstfasersektors
- Unternehmen in der Fischerei und Aquakultur
- Unternehmen der Kohle- und Stahlindustrie
- Unternehmen im Agrarsektor im Bereich Primärerzeugung
- Unternehmen zur Herstellung und Vermarktung von Milch oder Milcherzeugnisse imitierenden oder substituierenden Erzeugnissen
- Überregionale (Handels-)Ketten
So viel Geld kann es geben
Die Förderung erfolgt durch einen Kredit in Höhe von maximal 40 Prozent der förderbaren Kosten bis zu einer maximalen Höhe von Euro 1 Million. Die maximal zulässige Förderintensität ist abhängig von Investitionsstandort (Regionalfördergebiet) und Unternehmensgröße.