Ursprünglich war vorgesehen, dass heimische Unternehmen bei Online-Zahlungen ab 14. September die sogenannte 2-Faktor-Authentifizierung verpflichtend einführen müssen (PSD2, Zahlungsdienstleisterrichtlinie). Die Frist wird jetzt von der FMA verlängert. Die genauen Termine stehen aber noch nicht fest.
PSD2- oder 2-Faktor-Authentifizierung heißt, dass sich der Kunde im Rahmen der Zahlung zumindest über zwei Faktoren (also etwa Chip in der Karte plus Passwort, oder Passwort plus TAN) identifizieren muss.
Aufschub für Betriebe
Das Inkrafttreten dieser neuen Vorgaben war ursprünglich bereits für den 14. September 2019 geplant. Die Finanzmarktaufsicht FMA wird jetzt von einer von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen, betroffenen Zahlungsdienstleistern einen Aufschub zu gewähren und klärt dazu gerade auf internationaler Ebene die genauen rechtlichen und zeitlichen Rahmenbedingungen.
Tourismusindustrie verlangte Verschiebung
WKO und Hotellerie hatten starke Kritik an den Fristen geäußert und einen Aufschub verlangt. Die Richtlinie erfordert in vielen Betrieben technische Adaptierungen für die Abwicklung von Online-Zahlungen.