Der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) hat für Herbst ein Maßnahmenpaket angekündigt, das dem Wirtshaussterben in Tirol Einhalt gebieten soll. Herzstück des Pakets wird die „Wirtshaus-Übernehmerförderung“ sein. In den letzten Jahren haben 22 Tiroler Wirtshäuser zugesperrt.
Die Landesregierung will außerdem mit einem in der Standortagentur angesiedelten Übernehmerservice Wirtshaus-Übergeber und potenzielle Übernehmer zusammenbringen. Nach Geschäften und Postämtern gehen auch die Wirtshäuser verloren. Gab es 2012 in Tirol noch 321 aktive Gasthäuser, waren es Ende 2018 nur noch 299.
Zuschuss von 15 Prozent
Übernehmer und Revitalisierer von Wirtshäusern können künftig im Rahmen der „Wirtshaus-Übernehmerförderung“ etwa mit einem Kostenzuschuss von Land und ÖHT von 15 Prozent rechnen, erklärte Platter. Zudem gebe es eine Landesprämie von 10.000 Euro, falls es sich dabei um das letzte Wirtshaus im Dorf handelt. Außerdem soll ein Jungunternehmerdarlehen von maximal 150.000 Euro zum Zinssatz von 0,2 Prozent beziehungsweise 60 Prozent der förderbaren Summe gewährt werden.
Voraussetzungen der Unterstützung
Dazu müssen aber einige Kriterien erfüllt werden. „Das Speisenangebot muss traditionell und regional sein, der Betrieb auf à la carte setzen und ganzjährig geöffnet sein“, präzisierte der Tiroler Landeshauptmann die Voraussetzungen. Zudem habe man explizit Klein- und Kleinstunternehmer im Blick, ziele mit den Maßnahmen somit auf kleine und kleinere Gasthäuser und besonders auf Dorfwirtshäuser ab.
Weniger Bürokratie bei Übernahme
Den Wirtsleuten dieser Gasthäuser stellte Platter auch Vereinfachungen von Behördenverfahren in Aussicht. „Ich lade dazu Praktiker und Wirtshausbetreiber im September in eine Arbeitsgruppe ein, damit wir alles durchgehen und schauen, wo wir mögliche behördliche Vereinfachungen erzielen können“, sagte Platter. Zur Debatte stehen diesbezüglich auch Raumordnungsfragen auf Landesebene. Etwaige, für die Wirte-Entlastung notwendige weitere Änderungen auf Bundesebene möchte Platter in kommende Regierungsverhandlungen einbringen.
Kampf gegen Fachkräftemangel
Begleitet werden sollen Fördermaßnahmen und Bürokratievereinfachungen mit der bereits beschlossenen Fachkräfteinitiative. So werde es ab Herbst beispielsweise eine 18-monatige Ausbildung im Tourismusbereich geben, die von Land Tirol und Wirtschaftskammer finanziert wird, hob der Landeshauptmann hervor. Während der Ausbildungszeit beziehen die Ausbildungsteilnehmer, die mindestens 18 Jahre alt sein müssen, ein übliches Gehalt und nicht nur eine Lehrlingsentschädigung. Für diese verkürzte Ausbildung muss man mindestens 18 Jahre alt sein. (APA/red)