Seit Juli 2017 prüft das Finanzamt automatisch, ob Arbeitnehmer zu viel an Lohnsteuer eingezahlt haben. Das BM für Finanzen erklärt in Wort und Video, wie die Vorgänge rund um die Arbeitnehmerveranlagung ablaufen.
Durch die antragslose Arbeitnehmerveranlagung kommen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss einer Steuererstattung kommen – unabhängig von einem Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung. Betroffen sind Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die keine Arbeitnehmerveranlagung gemacht haben, obwohl sie in den Genuss einer Steuergutschrift kommen würden. Auf diese Weise wird die zu viel einbehaltene Lohnsteuer automatisch refundiert.
Wann kann eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung erfolgen?
Eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung kann erfolgen, wenn
- bis Ende Juni 2019 keine Arbeitnehmerveranlagung für 2017 eingereicht wurde,
- aus der Aktenlage anzunehmen ist, dass nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen worden sind,
- die Veranlagung zu einer Steuergutschrift führt und
- aufgrund der Aktenlage nicht anzunehmen ist, dass auch noch Werbungskosten, von der automatischen Datenübermittlung nicht erfasste Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder antragsgebundene Freibeträge (Kinderfreibetrag) oder Absetzbeträge (z.B. Unterhaltsabsetzbetrag, Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag) geltend gemacht werden.
Wie erfahren Sie, ob Sie eine Steuergutschrift erhalten?
Die Finanzverwaltung wird in der zweiten Jahreshälfte an all jene Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern ein Schreiben verschicken, die von diesem Service profitieren werden. In diesem Schreiben wird die Finanzverwaltung die ihr bekannten Kontodaten anführen und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ersuchen, diese zu überprüfen. Die Steuergutschrift wird dann auf dem Konto des Steuerzahlers oder der Steuerzahlerin gutgeschrieben. Es wird automatisch ein Bescheid zugestellt.
Kann es sein, dass man trotz Steuergutschrift keine Steuer refundiert bekommt?
Ja, das ist möglich, wenn der Steuerzahler einen Steuerrückstand beim Finanzamt hat. Dann wird die Gutschrift mit dem Rückstand verrechnet. Daraufhin gibt es nur den Differenzbetrag oder es kann gar nichts erstattet werden, weil der Rückstand die Gutschrift übersteigt und diese daher zur Gänze verrechnet wird.
Gibt es eine Berufungsmöglichkeit gegen den Bescheid aus der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung ?
Dann heißt es, eine Steuererklärung elektronisch via FinanzOnline ab oder ein ausgefülltes Formular L1 an das Finanzamt einzuschicken. Das kann innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des betreffenden Veranlagungsjahres erfolgen, z.B. für 2017 bis Ende des Jahres 2022. Das wird dann sinnvoll sein, wenn zusätzliche Abzugsposten (z.B. Werbungskosten oder eine außergewöhnliche Belastung) geltend gemacht werden sollen. Das Finanzamt hebt dann den Bescheid aus der antragslosen Veranlagung auf und entscheidet unter Berücksichtigung Ihrer Erklärung.